Neuer Bußgeldkatalog

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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Wenn ich Boris richtig verstanden habe, will er die Bußgelder für Geringverdiener/Hartz IV nicht senken, aber für Besserverdienende entsprechend dem Einkommen heraufsetzen.

Wer 600 Euro im Monat zur Verfügung hat, für den sind 50 Euro = 8,3 % des Nettoeinkommens. Bei 6000 Euro Einkommen sind es 0,83 %. Es spräche nichts dagegen, dass ein "Sechstausender " bei gleicher Ordnungswidrigkeit 500 Euro Bußgeld zahlt. Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen. Die Polizeibeamten stellen die Ordnungswidrikeit fest, der Betroffene legt der Behörde seine Gehaltsabrechung vor und danach wird die Geldbuße festgelegt. Geht in anderen europäischen Ländern ganz problemlos.

(Berechnungen beispielhaft)

Unberührt davon bleibt natürlich der Punktekatalog in Flensburg.

@ JNK

Ich würde an den bestehenden Regeln nichts ändern, sie haben sich bewährt. Auch im Strafrecht gibt es Verjährungsfristen, warum soll das im Straßenverkehr bei Bußgeldsachen - also keinen Straftaten! - anders sein? Es widerspräche auch dem Grundgesetz, Ordnungswidrigkeiten härter zu ahnden, als Straftaten. Nach Deinen Vorstellungen müsste also ein Autfahrer, der in zehn Jahren jeweils einen Punkt "gesammelt" hat, seinen Führerschein abgeben.

Aktuelle Liste für "Ein Punkt" Delikte (Auszug):

1. Fehlende oder falsche Feinstaubplakette
2. Überschreiten von acht Monaten der Abgassonderuntersuchung
3. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
4. Fahren ohne Kennzeichen (wenn dass Fahrzeug zugelassen ist, die Kennzeichen aber nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden [angeschraubt] sind. Da hilft es auch nicht, wenn die Kennzeichen auf der Ablage liegen). Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ist eine Straftat.
5. Falsche Bereifung bei winterlichem Wetter (nur bei Behinderung)
6. Wenden im Tunnel (schön blöd, wer auf die Idee kommt)
7. Überholen im Überholverbot (ohne Behinderung/Gefährdung)
8. Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zwischen 21 - 25 Km/h (Bußgeld innerorts höher)

u.s.w.

Zumindest Punkt 3. passiert mir in zehn Jahren öfter. Eingehender Anruf, ich sage: "Ich rufe zurück." Vom nächsten Parkplatz aus erfolgt dann der Rückruf. Du wirst mir sicher jetzt die Gefahren eines Telefonats während der Fahrt erklären. Die kenne ich. Aber ein Knopfdruck und ein kurzer Satz sind für mich gefahrloser, als einen Sender im Autoradio zu suchen ;)

Also vielleicht noch "Sendersuche im Autoradio während der Fahrt" mit aufnehmen? :D
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Autobahn @ 9 Feb 2009, 22:27 hat geschrieben: @ JNK

Ich würde an den bestehenden Regeln nichts ändern, sie haben sich bewährt. Auch im Strafrecht gibt es Verjährungsfristen, warum soll das im Straßenverkehr bei Bußgeldsachen - also keinen Straftaten! - anders sein? Es widerspräche auch dem Grundgesetz, Ordnungswidrigkeiten härter zu ahnden, als Straftaten. Nach Deinen Vorstellungen müsste also ein Autfahrer, der in zehn Jahren jeweils einen Punkt "gesammelt" hat, seinen Führerschein abgeben.
Kleines Missverständnis: Ich wollte nicht die Verjährung außer Kraft setzen, ich wollte nur die "Deadline" niedriger machen. Also Entzug der Fahrerlaubnis ab gesammelten 10 Punkten. Wer in drei Jahren 8 Punkte anhäuft, sollte sich vielleicht überlegen, ob er nicht etwas defensiver fährt und das lästige Tempo 30 vor der Schule am Samstag morgen einhält. Und sich dann freut, dass er es macht, weil an dem Tag ein Kind aus der Turnhalle kommt und er noch rechtzeitig bremsen kann. Wer in drei Jahren 10 Punkte macht, sollte doch mal ein kleine Denkpause von 5 oder 10 Jahren bekommen. Auch Punktetilgung soll durch entsprechende Maßnahmen (Aufbauseminar) weiter möglich sein.
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Beitrag von Fastrider »

ET 423 @ 9 Feb 2009, 21:47 hat geschrieben: Wieso wird hier eigentlich immer vom Hartz IV Empfänger geredet? Ein Hartz IV Empfänger hat ja wohl kein Auto?
Hängt wohl davon ab, wo er wohnt. Irgendwo in der Pampa hat die zuständige Behörde mal gesagt, wenn wir die Leute zwingen, ihr Auto zu verkaufen, würde die arbeitsaufnahme gänzlich verunmöglicht.
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Beitrag von KBS 855 »

Fastrider @ 10 Feb 2009, 10:21 hat geschrieben: Hängt wohl davon ab, wo er wohnt. Irgendwo in der Pampa hat die zuständige Behörde mal gesagt, wenn wir die Leute zwingen, ihr Auto zu verkaufen, würde die arbeitsaufnahme gänzlich verunmöglicht.
Wieso wirft man die HartzIV-Empfänger immer unter einen Hut? Ich habe den Eindruck immer wenn von HartzIV die Rede ist, denken viele nur an die Sozialschmarotzer, die unser System ausnutzen.
Die Mehrheit dürfte nicht freiwillig ALG2 beziehen. Wieso sollte man einem, der 40 Jahre gearbeitet hat und einfach wegen seines Alters keine Stelle mehr findet, sein Auto weg nehmen? Es gibt so viele die unschuldig in HartzIV geraten, nur z. B. aus Altersgründen und das sind die Verlierer dieses Systems, weil sie nach 18 Monaten große Teile ihres ersparten verlieren und sozial absteigen, während die Sozialschmarotzer, die ihr Leben lang nichts tun, auf eine Stufe mit diesen tüchtigen Menschen gestellt werden. Da kann einem nur schlecht werden.
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Woodpeckar @ 9 Feb 2009, 20:52 hat geschrieben: Es ist sehr wohl Sinn der Sache. Bußgelder sind keine dem Täter angepasste Bestrafung für eine strafbare Handlung, sondern ein Denkzettel dafür, dass man geltende Regeln nicht eingehalten hat.
Insofern ist die Entrichtung von Bußgeldern für jeden leicht vermeidbar und die Regelsätze können der Ordnungswidrigkeit entsprechend für alle gleich angesetzt werden.
Eine Verurteilung zu x Tagessätzen wegen beispielsweise einer Beleidigung oder sowas könnte man doch genauso vermeiden...
Zumindest Punkt 3. passiert mir in zehn Jahren öfter. Eingehender Anruf, ich sage: "Ich rufe zurück." Vom nächsten Parkplatz aus erfolgt dann der Rückruf.
Als professioneller Berufsfahrer, der täglich fährt und telefoniert hat man keine Freisprecheinrichtung?
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Beitrag von ET 423 »

KBS 855 @ 10 Feb 2009, 15:56 hat geschrieben: sein Auto weg nehmen?
Es geht nicht ums wegnehmen, sondern viel mehr ums leisten. Es wird ja immer gejammert, daß die Hartz IV-Sätze viel zu gering sind. Nun, wenn sich jemand dann noch ein Auto leisten kann (also dessen Unterhalt), dann scheinen die Sätze wohl mehr als genug zu sein.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ JNK

Mißverständnis aufgelöst.

Ich denke aber, dass der Gesetzgeber mit Bedacht die Grenze bei 18 Punkten gezogen hat. Dein Vorschlag bereits ab 10 Punkten ein Fahrverbot über fünf oder zehn Jahre zu verhängen ist unverhältnismäßig. Schließlich handelt es sich hier um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten.
Auszug aus den Bestimmungen für die Verhängung eines Fahrverbots wegen "Punkten"

8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.

Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.
Viele Verstöße werden ohnehin mit temporären Fahrverboten geahndet. Darüber hinaus kann bei VerkehrsSTRAFTATEN auch schon vor Erreichen der 18 Punkte ein längeres Fahrverbot verhängt und die Neuerteilung des Führerscheins von einer MPU abhängig gemacht werden. Sogar eine lebenslängliche Sperre ist möglich. Aber Sperren von mehr als sechs Monaten können nur von einem Gericht ausgesprochen werden.

Ach ja, der Bußgeldkatalog gilt auch für Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln, falls sich jemand beschweren will.
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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Also allgemein muss ich auch sagen, dass mir im Schnitt die Strafen zu gering sind. Und ich denke ebenfalls, dass temporäre Führerscheinentzüge bessere Wirkung zeigen als Busgelder.

Auch die Einstufung als Ordnungswidrigkeit ist mir zu lasch, da hier mit dem Leben anderer Menschen gespielt wird. Es gibt Länder in denen zu schnelles Fahren als versuchter Todschlag ausgelegt werden kann, wenn man es übertreibt. Da halte ich für komplett richtig. Da stehen dann im wirklich krassen Fall langjährige Gefängnissstrafen drauf. Wirklich viel zu schnelles Fahren ist wie blind durch die Gegend schiessen, irgendwann triffts einen.
Nur leider wird dem Gott Auto hierzulande so ziemlich alles geopfert, eben auch das Leben einiger Mitmenschen.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ Hot Doc
StGB @ , hat geschrieben:§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

      aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

      heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

      um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. 
In beiden Fällen muss Vorsatz vorliegen, also die Tötung beabsichtigt sein.

Es ist sicher weit hergeholt, wenn man einem Autofahrer (auch bei zu schnellem Fahren) eine Tötungsabsicht unterstellt.
StGB @ , hat geschrieben:§ 222
Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zu schnelles Fahren ist mit Sicherheit eine Fahrlässigkeit. Hier wägen die Gerichte aber die Schwere der Schuld ab. Wer "nur" 20 Km/h zu schnell fährt, wird anders behandelt als jemand, der 100 Km/h zu schnell ist.
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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Genau da liegt der unterschied. Wenn ich mit 120 duch ne Ortschaft bügel, sollte das meiner Meinung nach nicht mehr als fahrlässig durchgehen, sondern härter bestraft werden - vor allem wenn dann was passiert, aber auch schon so.
Das die Verhältnismäßigkeit immer gewahrt werden muss, steht außer Frage, aber gerade hier sehe ich sie eigentlich zu Gunsten der Autofahrer nicht gewahrt (auch wenns mich auch schon hin und wieder erwischt haben und ich da natürlich froh war, dass zu schnelles Fahren so unglaublich günstig ist).
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Hot Doc @ 11 Feb 2009, 19:46 hat geschrieben:Genau da liegt der unterschied. Wenn ich mit 120 duch ne Ortschaft bügel, sollte das meiner Meinung nach nicht mehr als fahrlässig durchgehen, sondern härter bestraft werden - vor allem wenn dann was passiert, aber auch schon so.
innerhalb geschlossener Ortschaften:
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
im Schadensfall siehe vorherigen Beitrag.

Diskutieren kann man über die Länge des Fahrverbotes oder die Höhe der (gerade heraufgesetzten Geldbuße). Eine Kriminalisierung von Geschwindigkeitsübertretungen ist aber nicht verhältnismäßig.
Ich denke, dass die Experten des Verkehrsgerichtstages mehr Kompetenz haben, als wir.
Hot Doc @ 11 Feb 2009, 19:46 hat geschrieben:Das die Verhältnismäßigkeit immer gewahrt werden muss, steht außer Frage, aber gerade hier sehe ich sie eigentlich zu Gunsten der Autofahrer nicht gewahrt (auch wenns mich auch schon hin und wieder erwischt haben und ich da natürlich froh war, dass zu schnelles Fahren so unglaublich günstig ist).
Die Verhältnissmäßigkeit ist im Verkehrsrecht schon gewahrt, sofern man es nur auf dieses bezieht. Vergleicht man es aber mit anderen Rechtsbereichen, sind die Strafen/Bußgelder in der Relation manchmal härter. Aber das ist OT und ich will nicht weiter darauf eingehen.

In meiner vierzigjährigen Fahrpraxis bin ich auch schon mal "geblitzt" worden. Aber bei fast 100.000 Km pro Jahr (das entspricht 100 Erdumrundungen) kann das schon mal passieren. Aber ein Fahrverbot habe ich mir deswegen noch nicht eingehandelt
:D :P
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Beitrag von ChristianMUC »

Autobahn @ 11 Feb 2009, 22:10 hat geschrieben: Aber bei fast 100.000 Km pro Jahr (das entspricht 100 Erdumrundungen)
Deine Erde scheint irgendwie kleiner zu sein als meine :ph34r: :lol:
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Beitrag von TramPolin »

ChristianMUC @ 11 Feb 2009, 22:15 hat geschrieben: Deine Erde scheint irgendwie kleiner zu sein als meine :ph34r: :lol:
Vielleicht ist für Autobahn als Berufskraftfahrer eine Erdumrundung mit einem Trip von Düsseldorf ans andere Ende der Republik und wieder zurück gleichzusetzen. Von der Kilometerzahl dürfte es ungefähr hinkommen. :ph34r:

Und: Ist nicht böse gemeint. Trotzdem zur Sicherheit noch ein :ph34r: , man weiß ja nie, ob man gleich eine gewischt bek bvjkäbfjfdkjdkjjbdfbff
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Beitrag von Autobahn »

ChristianMUC @ 11 Feb 2009, 22:15 hat geschrieben:Deine Erde scheint irgendwie kleiner zu sein als meine  :ph34r: :lol:
Der Erdumfang beträgt am Äquator 40.075 Km. Ich fahre im Jahr im Schnitt 100.000 Km, also in 40 Jahren 4.000.000 (vier Millionen) Km.

4 Millionen geteilt duch 40.000 sind:
100
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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Dann solltest du das auch so schreiben - es war jetzt nicht unbedingt erkennbar, was sich da auf was bezieht ;)
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Beitrag von Autobahn »

ChristianMUC @ 11 Feb 2009, 22:43 hat geschrieben: Dann solltest du das auch so schreiben - es war jetzt nicht unbedingt erkennbar, was sich da auf was bezieht ;)
Sorry, aber ich habe vorausgesetzt, dass der Erdumfang bekannt ist ;)
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 11 Feb 2009, 22:45 hat geschrieben: Sorry, aber ich habe vorausgesetzt, dass der Erdumfang bekannt ist ;)
Ich dachte jetzt eher, dass du 100.000 km als 100 Erdumfahrungen definierst...
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 11 Feb 2009, 22:33 hat geschrieben:Vielleicht ist für Autobahn als Berufskraftfahrer eine Erdumrundung mit einem Trip von Düsseldorf ans andere Ende der Republik und wieder zurück gleichzusetzen. Von der Kilometerzahl dürfte es ungefähr hinkommen.  :ph34r:
Die Kilometerzahl sagt ja nichts über den Radius aus. Auch im (relativen) Nahbereich kann so einiges zusammen kommen. Es sammelt sich eben. Düsseldorf - Wuppertal - Münster - Düsseldorf sind nun mal 261 Km ;) , nur als Beispiel. Düsseldorf - Langenhagen (Hannover) - Hamburg - Düsseldorf sind 822 Km (alles schon gehabt).
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 11 Feb 2009, 23:23 hat geschrieben: Die Kilometerzahl sagt ja nichts über den Radius aus. Auch im (relativen) Nahbereich kann so einiges zusammen kommen. Es sammelt sich eben. Düsseldorf - Wuppertal - Münster - Düsseldorf sind nun mal 261 Km ;) , nur als Beispiel. Düsseldorf - Langenhagen (Hannover) - Hamburg - Düsseldorf sind 822 Km (alles schon gehabt).
Ja, so ähnlich meinte ich das schon. So kann eine Fahrt von Düsseldorf nach A über B, C und D und wieder zurück schon mal 800 km bedeuten oder aber auch weit über 1.000. Somit vielleicht im Durchschnitt gar nicht so weit von 1.000 km entfernt. Macht bei 100.000 km pro Jahr 100 - nennen wir es mal - Deutschlandumfahrungen. Das hat nichts mit einer Erdumfahrung zu tun? Weit gefehlt: Bayern ist doch auch eine Kugel, warum nicht auch NRW? Es gibt sogar einen speziellen Bayern-Globus. Kein Scherz, habe ich selbst schon mal gesehen:

http://www.geosmile.de/Globen/Globen_-_Gro..._BAU_25_13.html

:D :D :D
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