Tankstellen erzielen den weitaus größten Teil ihres Gewinns aus dem Verkauf von Shopartikeln. Es sind eher kleine Supermärkte, die auch Benzin verkaufenBoris Merath @ 17 Apr 2009, 23:37 hat geschrieben:Die arme Tankstelle.....

Tankstellen erzielen den weitaus größten Teil ihres Gewinns aus dem Verkauf von Shopartikeln. Es sind eher kleine Supermärkte, die auch Benzin verkaufenBoris Merath @ 17 Apr 2009, 23:37 hat geschrieben:Die arme Tankstelle.....
Gerade darum wird die Wendeschleife ausgebaut. Ab August 2009 wird dann die U74 zusätzlich bis Benrath fahren. Nach Fertigstellung der Wehrhahnlinie wird die 701 durch die U73 ersetzt (wie JNK schon anmerkte)spock5407 @ 19 Apr 2009, 19:37 hat geschrieben: Ist dort auch mal vorgesehen, die 701 zurückzunehmen und dafür die Stadtbahnen bis Benrath zu führen?
Und wo ist der Unterschied zum Profisport?Larry Laffer @ 19 Apr 2009, 20:38 hat geschrieben:Mhhh, da hat man sich bei Fortuna wohl ein bißchen verkalkuliert. Und ich dachte immer, sowas passiert nur bei Banken, der Mafia und anderen kriminellen Vereinigungen.
KlüngelJNK @ 19 Apr 2009, 20:57 hat geschrieben:Die Fortuna ist halt nicht systemrelevant.![]()
Wie war nocheinmal die Übersetzung von Klüngel ins Düsseldorfer Platt?
War doch nett von den Kickern, oder? Und auch von der DB, die so schnell informiert hat. Lag es womöglich daran, dass sie nicht selbst betroffen war :ph34r: ? Als Tatsache bleibt, dass die Rheinbahn zeitnah einen SEV organisiert hatJNK @ 8 May 2009, 20:50 hat geschrieben:........, das Bundesligaspiel zwischen Leverkusen und Bielefeld wurde ein halbe Stunde später angepfiffen, da die anreisenden Fans von der Störung betroffen waren.
aus: Westdeutsche Zeitung: Rheinbahn fürchtet um MitarbeiterBis zu 15 Züge hätten gleichzeitig gestanden, da Türen aufgerissen und Notbremsen betätigt wurden. „Unsere herbeigeeilten Techniker wurden getreten, bespuckt und mit Bier überschüttet.“ In einer Bahn wurde sogar ein bengalisches Feuer gezündet. „Da geht es um ernste sicherheitsrelevante Fragen“, sagt Schumacher. Fahre eine brennende Bahn in den U-Bahn-Tunnel, seien Menschenleben in Gefahr. Security in den Bahnen sei sinnvoll, „aber das können wir nicht bezahlen“.
Wo liegt der Vorteil, wenn man statt eines Besenstils o.ä. einen lebenden Stab, also einen Mitarbeiter, nimmt? O.k., man schafft einen Arbeitsplatz. Und der Stab kann sich selbst von einem Beginn des eingleisigen Abschnitts bis zum anderen bewegen, falls sich bei der Reihenfolge der Züge was ändert. Das kann ein Besenstil nicht. Aber ist das der Grund?JNK @ 27 May 2009, 22:23 hat geschrieben: Nun wird von der Rheinbahn ein lebender Stab eingesetzt, ohne den keine Bahn den eingleisigen Abschnitt befahren darf.
Ich könnte mir vorstellen, dass durch die örtlichen Gegebenheiten (die ich mir vielleicht morgen anschaue) und die NF 10 das ganze nicht praktikabel ist. Die Nf10 besitzen keine Fahrertür (Der Fahrer muss zum Austeigen in den Fahrgastraum zur 1.Tür) und die Fenster sind auch nicht besonders groß.) Außerdem weiß ich nicht, wo und wie die Züge sich treffen.TramPolin @ 27 May 2009, 22:41 hat geschrieben: Wo liegt der Vorteil, wenn man statt eines Besenstils o.ä. einen lebenden Stab, also einen Mitarbeiter, nimmt? O.k., man schafft einen Arbeitsplatz. Und der Stab kann sich selbst von einem Beginn des eingleisigen Abschnitts bis zum anderen bewegen, falls sich bei der Reihenfolge der Züge was ändert. Das kann ein Besenstil nicht. Aber ist das der Grund?
Das hat mit Rechtsstaat aber nicht viel zu tun, und dürfte so auch (mit gutem Grund) verfassungswidrig sein.Autobahn @ 28 May 2009, 00:09 hat geschrieben: Genügend gut ausgebildete Polizeibeamte, die sofort die Schuldigen festnehmen, jeder Hundertschaft wird ein Richter zugeteilt, ebenso stehen Pflichtverteidiger bereit. Neben einer angemessenen Strafe, die sofort angetreten werden muss, wird auch auf Schadenersatz erkannt. Dann ist der Spuk schnell vorbei.
[ironie]und wir nennen es zu Erinnerung an die schöne alte Zeit: "Fliegendes Standgericht", oder wie? [/ironie]Autobahn @ 28 May 2009, 00:09 hat geschrieben: @ JNK
Ausschreitungen von "Fußballfans" sind mehr als verachtenswürdig, es sind Straftaten, die man auch entsprechend ahnden muss. Genügend gut ausgebildete Polizeibeamte, die sofort die Schuldigen festnehmen, jeder Hundertschaft wird ein Richter zugeteilt, ebenso stehen Pflichtverteidiger bereit. Neben einer angemessenen Strafe, die sofort angetreten werden muss, wird auch auf Schadenersatz erkannt. Dann ist der Spuk schnell vorbei.
Die Fans legen es doch darauf an Stunk zu machen! Sie meiden Fußballsonderzüge weil sie genau wissen das sie dort Kontroliert und überwacht werden! Stattdessen benutzen sie die Normalen Linien Blockieren alle Sitze und belästigen die anderen Fahrgäste! Es wird geraucht getrunken in den Zügen, und wenn man was sagt wird das noch als ansporn genommen weiter zu machen! Ich rede nicht von den normalen Fussballfans die sich gerne ein Fussballspiel ansehen, aber ich rede von dem Pack was nur zum Fussball geht um anderen Schaden zuzufügen! Ich weiß nicht ob sie dadurch ihren Stress zuhause oder den Von der Arbeit abbauen wollen, aber ich finde es wirklich eine Frechheit gegen die immer noch nicht hart genug vorgegangen wird! Und ein angezündeter Bengalo macht sich auch in einem Flirt nicht wirklich gut, und wer bezahlt das nachher?JNK @ 28 May 2009, 08:52 hat geschrieben: Zudem bekämpft es nicht die Ursache des Problems und man kann ja schlechterdings jeden "Fan" an der Haustür abholen. Außerdem steht in der Altstadt kein Stadion und trotzdem wurde randaliert. Da sollte man eher über zeitlich begrenzte Alkoholverbote / Verkaufsverbote nachdenken.
Beschleunigte Verfahren sind im Jugendstrafrecht gang und gäbe. Das Urteil muß spätestens am Tag nach der Straftat erfolgen.Boris Merath @ 28 May 2009, 02:33 hat geschrieben: Das hat mit Rechtsstaat aber nicht viel zu tun, und dürfte so auch (mit gutem Grund) verfassungswidrig sein.
Du kannst aber nicht jemandem einen Verteidiger vorschreiben, sondern musst ihm die Möglichkeit geben sich einen eigenen Verteidiger seines Vertrauens zu holen. Zum anderen kann man auch nicht sofort mit der Vollstreckung des Urteils beginnen, sondern muss dem Angeklagten die Möglichkeit der Berufung oder Revision geben. Darüber hinaus will der Anwalt möglicherweise auch Zeit sich in den Fall einzuarbeiten und Beweise zu sammeln.Larry Laffer @ 28 May 2009, 11:08 hat geschrieben: Beschleunigte Verfahren sind im Jugendstrafrecht gang und gäbe. Das Urteil muß spätestens am Tag nach der Straftat erfolgen.
Und Du glaubst ernsthaft, das wäre in der deutschen Justiz nicht schon längst so? :unsure:Der Vorschlag, dass jeder Polizeitruppe fest ein Richter, ein Staatsanwalt und ein Pflichtverteidiger zugeordnet wird, birgt außerdem die Gefahr, dass das irgendwann ein so eingespieltes Team wird, dass jeder einfach jedem alles glaubt, und kein faires Verfahren mehr entsteht.
Artikel-Rheinische Post\ @ 27.05.2009, hat geschrieben:Bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf wartet Sonderdezernentin Jeanette Bold seit gestern auf Akten aus dem Polizeipräsidium. Darin die Daten über 24 junge Männer, die in der Nacht zu Sonntag festgenommen worden waren, weil sie durch besondere Brutalität aufgefallen waren.
Nach ersten Erkenntnissen drohen ihnen Strafverfahren wegen Landesfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung. Weil man in diesen Fällen beschleunigte Verfahren bevorzugt ("Die Strafe folgt auf dem Fuße") hat die Staatsanwaltschaft die Juristin für die Aufgabe freigestellt.
Bilder hier.JNK @ 27 May 2009, 22:23 hat geschrieben: Seit kurzem fährt die Rheinbahn in Neuss in einer Fußgängerzone einspurig. Um zu vermeiden, dass sich die Bahnen irgendwann ineinander fahren, wurde eine Signalanlage installiert. Doch die Arbeitet nicht richtig. Über ein Dutzend Zwischenfälle hat es in den vergangenen vier Wochen gegeben und heute kam es soweit, dass sich zwei Bahnen (Einrichtungswagen) Kopf an Kopf gegenüberstanden, weil die Signalanlage ihre Arbei nicht fehlerfrei tat. Nun wird von der Rheinbahn ein lebender Stab eingesetzt, ohne den keine Bahn den eingleisigen Abschnitt befahren darf.
Die Gleise selber gehören den Stadtwerken Neuss, die Anlage ist noch nicht abgenommen.
http://www.ngz-online.de/public/article/na...ender-Stab.html