Fahrradfahrer

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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Ich habe ja öfters auch mal in Holland zu tun, dem europäischen Radfahrerland schlechthin. So war ich auch heute mal wieder dort und habe speziell an Landstraßen und Hauptverkehrsstraßen in Venlo auf die Radwegführung geachtet.
  • An Landstraßen verläuft ein paraleller Radweg, der auch von Bromfietsen (Mopeds) benutzt werden muss
  • Neben einer Hauptverkehrsstraße verläuft ein Radweg (auch Mopeds), der mit gesonderten Lichtzeichenanlagen versehen ist (Knopfdruck)
  • Hat der Autoverkehr "Grün", das auch zum Abbiegen berechtigt, ist die Fahrradampel auf "Rot". Drückt ein Radfahrer das Knöpfchen, bekommen die Autofahrer "Rot" und er kann gefahrlos die Kreuzung überqueren.
Die Niederländer sind damit glücklich :D. Jedes Radl bekommt auf Knopdruck Vorfahrt. O.K., man muss vorher anhalten und den Knopf drücken, aber ist das ein Problem?

In der deutschen Hauptstadt der Radfahrer (Münster) gibt es an Hauptstraßen echte Radwege, und keine aufgepinselten Radfahrstreifen. Doch die Münsteraner sind schlau. An Kreuzungen gibt es Extraampeln für Radfahrer. Und die sind so geschaltet, dass sich Autos und Räder nicht in die Quere kommen. Saublöd wird es nur in der Altstadt. Dort sind die Straßen zu schmal für (auch aufgepinselte) Radwege. Und da schwirren die Radfahrer herum, wie die Fliegen um den Haufen ;) . Wer dort nicht anliefern muss, sollte den Bereich mit dem Auto wirklich meiden.

In der erwähnten 16 Jahre alten Studie wird der Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich als Unfallschwerpunkt herausgehoben. Also klassiches Missachten der elementarsten Vorfahrts- und Abbiegeregeln. Und diese gehören auch bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen untereinander (oder mit Trambahnen) zu den häufigsten Unfallursachen. Betrachtet man diesen Kontext, muss man nicht zwangsläufig die Radwege als generell unsicherer, als ein Fahren auf der Fahrbahn betrachten, sondern das Konzept von Kreuzungen und Einmündungen überdenken. In den Niederlanden hat man dafür vorbildliche Lösungen gefunden. Aber auch in Deutschland hat man daran gearbeitet.

Wikipedia @ , hat geschrieben:Im Fall der direkten Führung müssen sich die Radfahrer in die Abbiegefahrstreifen des Kraftfahrzeugverkehrs einordnen oder sie befahren eine Radfahrerschleuse bzw. einen eigenen Linksabbiegestreifen. Bei der indirekten Führung verläuft der Radfahrstreifen zunächst über die rechts einmündende Straße bis zu einer Aufstellfläche. Von dort kann der Radfahrer die Straße (mit und ohne Radwegefurt) überqueren. Beide Möglichkeiten werden im Wesentlichen nur bei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten angewendet, die direkte Führung kann jedoch auch ohne Lichtsignalschutz (geringe Kraftfahrzeugsstärke notwendig) angeordnet werden. Links abbiegender Radfahrer (zwei Varianten)
Wikipedia @ , hat geschrieben:Im Fall einer Einmündung kann ein so genannter Auffangradweg das Linksabbiegen ermöglichen. Dazu wird der Radverkehr ca. 20 Meter vor der Haltlinie aufgefangen und auf den seitlichen Radweg geführt. Am Ende des Auffangradweges befindet sich ein Lichtsignal, das den Weg über die Straße freigibt. Vorteil dieser Führung ist, dass sich die Radfahrer nicht auf dem Fahrstreifen bewegen müssen und damit nicht in Konflikt mit dem Kraftfahrzeugverkehr geraten.
Auffangradweg
und besonders wichtig:
Wikipedia @ , hat geschrieben:Begleitet ein Radweg eine Vorfahrtstraße mit Einmündungen und Kreuzungen, müssen an den Einmündungen Radwegfurten angelegt werden. Zusätzlich müssen nach den Straßenbaurichtlinien und der Verwaltungsvorschrift zur StVO Sichtfelder freigehalten werden, damit sowohl querende Fahrzeuge als auch abbiegender Längsverkehr Radfahrer auf dem Radweg rechtzeitig erkennen kann. Wartepflichtige Kfz sollen, ohne die Radwegfurt zuzustellen, den Radweg mindestens 20 m, in der Regel jedoch 30 m weit einsehen können. Vor Einmündungen sollen auf einer Länge von mindestens 20 m keinerlei sichthindernde Einbauten zwischen der Fahrbahn und dem begleitenden Radweg vorhanden sein. Auch das Parken am Fahrbahnrand beziehungsweise auf ausgewiesenen Flächen sollte dort, am besten durch bauliche Einrichtungen (vorgezogener Rinnstein) verhindert werden[13]. Diese Regelungen gelten zunächst nur links der Einmündung. Handelt es sich um einen Zweirichtungsradweg gelten sie auch rechts der Einmündung entsprechend.
Frei zu haltende Sichtfelder
Ein weiterer Punkt dieser Studie besagt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn häufiger in Unfälle mit dem "ruhenden Verkehr" verwickelt sind, als auf dem Radweg, und empfiehlt daher einen größeren Abstand zu geparkten Autos. Auf der anderen Seite wird bemängelt, dass die Abstände überholender Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit(sdifferenz) zu hoch sei. Auch wird hervor gehoben, dass die Durchschnittsgewindigkeit eines Radlers auf der Fahrbahn 18,1 Km/h, auf dem Radweg aber "nur" 17,7 Km/h betrage und auf dem Radweg auch Fußgänger rumlaufen könnten (Anmerkung von mir: Durchschnitt 4 Km/h, die aber dort nichts verloren haben). Die 0,4 Km/h sind also ein Problem, die Absenkung der Durchschnittsgeschwindigktei des MIV aber nicht? Man beachte auch, dass auch Busse des ÖPNV hiervon betroffen sind.

Eine Statistik ist eine wunderbare Sache, man kann je nach Sichtweise (Ideologie?) alles herauslesen.
Trampolin @ , hat geschrieben:Ob die Benutzungspflicht hier per Ausnahme legalisiert wurde oder eher nicht rechtmäßig ist, vermag ich nicht zu sagen, ich tippe aber mal auf "nicht rechtmäßig", da die StVo hier eigentlich ganz klar formuliert ist.
Auf Grund Deiner Schilderung tippe ich hier mal auf eine Art Bestandsschutz in Form einer Sondergenehmigung.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

@Autobahn: Ich habe nichts gegen unabhängige Radwege. Wenn die Lichtzeichenanlagen so geschaltet werden, dass Automobile und Fahrradfahrer sich nicht in die Quere kommen können, ist dies ja eine feine Sache.

Nur gibt es das halt in München und vielen anderen Orten nicht. Ganz im Gegenteil. Seit der Grüne Pfeil inflationär zugenommen hat, muss man als Fahrradfahrer nicht nur aufpassen, dass man bei Grün und Geradeausfahrt nicht von einem neben einem fahrenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeug überfahren wird, sondern auch, dass man nicht von einem in Querrichtung fahrenden Fahrzeug, das bei Rot erlaubterweise bei grünem Pfeil rechts abbiegt, überrollt wird. Bei dem grünen Pfeil wird zwar meist ausreichend auf den Querverkehr geschaut, aber halt auch der Radweg oft übersehen.
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Musikus
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Beitrag von Musikus »

Autobahn @ 5 Oct 2009, 19:58 hat geschrieben:Ein weiterer Punkt dieser Studie besagt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn häufiger in Unfälle mit dem "ruhenden Verkehr" verwickelt sind, als auf dem Radweg, und empfiehlt daher einen größeren Abstand zu geparkten Autos. Auf der anderen Seite wird bemängelt, dass die Abstände überholender Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit(sdifferenz) zu hoch sei. Auch wird hervor gehoben, dass die Durchschnittsgewindigkeit eines Radlers auf der Fahrbahn 18,1 Km/h, auf dem Radweg aber "nur" 17,7 Km/h betrage und auf dem Radweg auch Fußgänger rumlaufen könnten (Anmerkung von mir: Durchschnitt 4 Km/h, die aber dort nichts verloren haben). Die 0,4 Km/h sind also ein Problem, die Absenkung der Durchschnittsgeschwindigktei des MIV aber nicht? Man beachte auch, dass auch Busse des ÖPNV hiervon betroffen sind.
Moment, was soll das jetzt wieder? :blink:

Der springende Punkt ist doch nicht, dass ich als Radfahrer auf dem Radweg unmerklich langsamer unterwegs bin, sondern das mein Unfallrisiko bedeutend höher ist!
Klar kann ich auf dem meisten Radwegen physikalisch auch 30 km/h fahren, aber dann wäre ich lebensmüde.

Deine Gegenüberstellung von 0,4 km/h Unterschied mit der Geschwindigkeit des MIV ist Schmarrn, es geht um die Sicherheit der Radfahrer, nicht um ihr Tempo.
Eine Statistik ist eine wunderbare Sache, man kann je nach Sichtweise (Ideologie?) alles herauslesen.
Das hast du gerade mal wieder schön bewiesen, danke.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 5 Oct 2009, 20:16 hat geschrieben:Seit der Grüne Pfeil inflationär zugenommen hat, muss man als Fahrradfahrer nicht nur aufpassen, dass man bei Grün und Geradeausfahrt nicht von einem neben einem fahrenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeug überfahren wird, sondern auch, dass man nicht von einem in Querrichtung fahrenden Fahrzeug, das bei Rot erlaubterweise bei grünem Pfeil rechts abbiegt, überrollt wird. Bei dem grünen Pfeil wird zwar meist ausreichend auf den Querverkehr geschaut, aber halt auch der Radweg oft übersehen.
Wiki @ , hat geschrieben:Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Man muss sich nur daran halten ;) Als Radfahrer in Geradeausrichtung hast Du da ohnehin Rot :P
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 5 Oct 2009, 21:13 hat geschrieben: Man muss sich nur daran halten  ;) Als Radfahrer in Geradeausrichtung hast Du da ohnehin Rot  :P
Ach ja? Eben nicht. Denkfehler!

Ich habe Grün und fahre geradeaus. Der quer fahrende Autofahrer hat Rot, darf aber dank grünem Pfeil nach rechts abbiegen. Und dabei kann er den Radweg übersehen.

Edit 2: Und bevor sich jemand rausredet, ich hätte das so nicht geschrieben, zitiere ich mich mal selbst:
[...] man nicht von einem in Querrichtung fahrenden Fahrzeug, das bei Rot erlaubterweise bei grünem Pfeil rechts abbiegt [...]
Edit: Somit muss ich beim Geradeaus-Fahren bei Grün (ich habe wohlgemerkt Vorfahrt) auf eine Sache mehr achten.
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Beitrag von Musikus »

TramPolin @ 5 Oct 2009, 21:16 hat geschrieben: Ach ja? Eben nicht. Denkfehler!

Ich habe Grün und fahre geradeaus. Der quer fahrende Autofahrer hat Rot, darf aber dank grünem Pfeil nach rechts abbiegen. Und dabei kann er den Radweg übersehen.

Edit: Somit muss ich beim Geradeaus-Fahren bei Grün (ich habe wohlgemerkt Vorfahrt) auf eine Sache mehr achten.
Ähnliches passiert am Königsplatz ständig, Autofahrer aus der Arcisstraße fahren dank grünen Pfeil mit ordentlich Schwung über die Haltelinie und versperren den Radfahrern die Auffahrt auf den Radweg Richtung Propyläen.
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Beitrag von TramPolin »

Anhalten und Pöbeln: Versicherungsschutz weg

Ein Radfahrer befand sich auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle. Dabei wurde er in der Kölner City nach eigenen Angaben von einem Autofahrer mehrere Male geschnitten. Der Radfahrer stellte sich anschließend vor einer Lichtzeichenanlage dem Auto in den Weg, um den Autofahrer am Weiterfahren zu hindern. Fahrer und Beifahrer verließen den Wagen, der sich dann - offenbar ohne, dass Fahrer und Beifahrer dies beabsichtigt hatten - in Bewegung setzte. Der Radfahrer wurde von dem Fahrzeug erfasst und erlitt einen Beinbruch.

Die Richter urteilten nun, der Radfahrer habe seinen Heimweg "mehr als nur geringfügig" unterbrochen, daher greife hier kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,...,655345,00.html

Kommentar: Unglaublich. Ich lasse mir ja noch eingehen, wenn ich einen Riesenumweg fahre, um privat was zu erledigen, aber der Radfahrer hat ja letztendlich nur angehalten, um eine gefährliche Verkehrssituation zu besprechen. Natürlich weiß ich nicht, was im Detail vorgefallen ist, aber generell sind solche Urteile schwer nachvollziehbar.

Wenn mir selbst mal als Radfahrer die Vorfahrt genommen wird und ich das mit einer normalen Bremsung noch kompensieren kann, sage ich inzwischen nichts mehr. Kommt es allerdings zu einer sehr gefährlichen Situation, werden wohl nur die wenigsten auf ein Leviten-Lesen verzichten, wenn sich die Möglichkeit ergibt. Es geht ja auch gar nicht darum, ob man pöbelt oder nur andere Verkehrsteilnehmer freundlich oder bestimmt auf ihr Fehlverhalten hinweist. Die generelle Unterbrechung der Fahrt ist ja das Problem.

In dem vorliegenden Fall kommt aber wohl noch Nötigung dazu, ich würde z.B. niemand den Weg versperren.

Edit: Konkretisierung in Blau
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Beitrag von ET 423 »

Was ich mich hier eher frage ist, wie man es bitte anstellt, daß man als Fahrradfahrer von ein und demselben Auto mehrmals geschnitten werden kann? Ich meine, entweder herrschte da Dauerstau (und dann fuhr der Radlfahrer auch net sonderlich schnell) oder der Fahrradfahrer war von der Tour de Dope übriggeblieben.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von TramPolin »

ET 423 @ 15 Oct 2009, 14:21 hat geschrieben: Was ich mich hier eher frage ist, wie man es bitte anstellt, daß man als Fahrradfahrer von ein und demselben Auto mehrmals geschnitten werden kann? Ich meine, entweder herrschte da Dauerstau (und dann fuhr der Radlfahrer auch net sonderlich schnell) oder der Fahrradfahrer war von der Tour de Dope übriggeblieben.
Es war eine Tempo-30-Zone. Da ist alles möglich.

Wie ich sagte, was genau da passiert ist, weiß ich nicht, daher werde ich auch weder den Autofahrer noch den Radfahrer vorverurteilen. Einer von beiden hat hier wohl ein grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt, möglicherweise auch beide.

Mir geht es aber primär darum, dass offenbar gleich der Versicherungsschutz weg ist, wenn man anhält, um mit einem Verkehrsteilnehmer wegen seines Fehlverhaltens zu sprechen.
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Beitrag von DumbShitAward »

Reden wir von einer arbeitsbezogenen Unfallhaftpflicht (also z.B. vom Arbeitgeber)? Sonst sehe ich irgendwie nicht den Zusammenhang, warum die Unfallhaftpflicht da nicht greifen sollte.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von TramPolin »

DumbShitAward @ 15 Oct 2009, 14:31 hat geschrieben: Reden wir von einer arbeitsbezogenen Unfallhaftpflicht (also z.B. vom Arbeitgeber)? Sonst sehe ich irgendwie nicht den Zusammenhang, warum die Unfallhaftpflicht da nicht greifen sollte.
Wir reden vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit und von dort aus wieder nach Hause.

Vielleicht habe ich das missverständlich ausgedrückt, da ich nur vom "Heimweg" sprach. Aus der Quelle geht es hervor.

Ich werde es im Beitrag noch ändern.
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Beitrag von ET 423 »

Unter diesem Aspekt schon sehr seltsam und wenns so ist, dürfts in weiteren Instanzen nicht mehr standhalten können. Man könnte dem Fahrradfahrer allenfalls vorwerfen, daß er das irgendwie provoziert hat.

Rein vom Moralischen allerdings habe ich da kein Mitleid - es sollte in der Gesellschaft angekommen sein, daß der Stärkere gewinnt, auch wenns net immer gerecht und fair ist. :rolleyes:
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 15 Oct 2009, 14:26 hat geschrieben:Es war eine Tempo-30-Zone. Da ist alles möglich.
Dann hat es der Radfahrer möglicherweise darauf angelegt, vor dem Kraftfahrzeug fahren zu wollen. Wenn der PKW nicht zwischendurch mehrmals angehalten hat, muss der Radfahrer ihn ja mehrmals überholt haben, sonst könnte er nicht mehrmals (wie behauptet) geschnitten worden sein.

In dem verlinkten Artikel heißt es:
...um den Fahrer wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen
(Hervorhebung vom mir)

Es ist nicht die Aufgabe eines Fahrzeugführers oder Fußgängers andere Verkehrsteilnehmer für ihr (angebliches oder tatsächliches) Fehlverhalten zu ermahnen oder zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Schon allein deshalb, weil sie über weitaus mehr Rechtskenntnisse verfügen.

Losgelöst vom konkreten Fall. Ein Radfahrer fährt mit 25 Km/h in einer 30 Km/h Zone, ein Autofahrer überholt ihn mit den erlaubten 30 Km/h. Der Radfahrer ärgert sich darüber und tritt kurzfristig in die Pedale, überholt den Autofahrer (möglicherweise auf dem Gehweg) und setzt sich wieder mit 25 Km/h vor das Auto. Dies ärgert nun den Autofahrer und er überholt wiederum den Radfahrer. Das ganze Spiel wiederholt sich mehrfach.
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Beitrag von TramPolin »

ET 423 @ 15 Oct 2009, 14:36 hat geschrieben:Unter diesem Aspekt schon sehr seltsam und wenns so ist, dürfts in weiteren Instanzen nicht mehr standhalten können. Man könnte dem Fahrradfahrer allenfalls vorwerfen, daß er das irgendwie provoziert hat.
Die Provokation AKA Nötigung wäre dann wohl eher was fürs Strafrecht. Den Versicherungsschutz hat der Radfahrer ja offenbar nicht wegen Nötigung verloren, sondern wegen Unterbrechung seiner Fahrt von der Arbeitsstelle nach Hause.
ET 423 @ 15 Oct 2009, 14:36 hat geschrieben:Rein vom Moralischen allerdings habe ich da kein Mitleid - es sollte in der Gesellschaft angekommen sein, daß der Stärkere gewinnt, auch wenns net immer gerecht und fair ist. :rolleyes:
Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen, schon einmal, da ich das detaillierte Verhalten des Radfahrers nicht kenne (und des Autofahrers auch nicht). Es ist ja nur ein Bericht.

Dass der Stärkere immer gewinnt, ist sicher eine andere Geschichte. Wenn ich aber z.B. einem Autofahrer an die Scheibe klopfe, weil er mich gerade fast umgefahren hat, kann ich ja nicht unbedingt damit rechnen, dass er vergisst, die Handbremse zu ziehen und ich dann "versehentlich" vom Auto überrollt werde. Mit dem Stärkeren hat das ja dann eher weniger zu tun, das ist für beide Seiten einfach Pech.
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Beitrag von ET 423 »

TramPolin @ 15 Oct 2009, 15:21 hat geschrieben: Wenn ich aber z.B. einem Autofahrer an die Scheibe klopfe, weil er mich gerade fast umgefahren hat, kann ich ja nicht unbedingt damit rechnen, dass er vergisst, die Handbremse zu ziehen und ich dann "versehentlich" vom Auto überrollt werde.
Da hast du nicht ganz Unrecht, ja. Aber was hast du davon, an das Fenster des Autofahrers zu klopfen und ihn auf etwas aufmerksam zu machen, was er womöglich gar net gemerkt hat?

Sorry, aber manchmal verstehe ich die Leute (jetzt nicht speziell auf dich bezogen) nicht. Daß alle immer meinen, Andere maßregeln zu müssen. <_<

Hätte ich bei jedem Autofahrer, der mir mal Unrecht getan hat, an die Scheibe geklopft, wäre ich sicherlich auch mal an einen Aggressiven geraten, der mir eine mitgibt - daher hab ichs grundsätzlich gelassen und mir gedacht "mei, beim nächsten Mal bügelt ein Autofahrer vielleicht mal einen meiner Fehler aus, steckts weg und fährt normal weiter".

Man muß doch auch mal nachgeben können! :)
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Beitrag von TramPolin »

@Autobahn: Es ist durchaus möglich, auch wenn man als Radfahrer nicht wie ein Rowdy fährt, gerade in der Innenstadt so schnell wie der Autoverkehr zu sein. In der Innenstadt gibt es immer mal wieder kurze Radwegstücke, wo man wieder "aufholen" kann, auch wenn wir gelernt haben, dass es in Tempo 30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege mehr geben sollte, diese aber dennoch vorhanden sind. Und es gibt ja auch die nicht benutzungspflichtigen Radwege, die man ja optional befahren darf.

Ich habe es auch schon erlebt, dass mich in der Münchner Innenstadt eine ewige Zeit ein bestimmte Auto "begleitet" hat.

Kommen dann noch Staus dazu, darf man ja als Radfahrer rechts am stehenden Verkehr vorsichtig vorbeifahren und wieder aufholen.

Natürlich können wir annehmen, in dem Bericht handelt es sich um "Mr. Rambo auf zwei Rädern". Wir wissen es aber nicht.

Was das Zurechtweisen angeht: Auch wenn es nicht meine Aufgabe ist, finde ich schon, dass es in manchen Fällen berechtigt ist. Wenn mir z.B. ein Touri vor den Radweg hüpft und er nicht versteht, warum ich ihn gerade fast umgefahren habe, erkläre ich ihm, die geteerte Spur neben dem Fußweg sei für Radfahrer reserviert. Viele wissen das einfach nicht und bedanken sich manchmal dann sogar. Also, warum nicht miteinander reden, statt alles den Behörden zu überlassen?
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 15 Oct 2009, 15:31 hat geschrieben:@Autobahn:
Ich habe es auch schon erlebt, dass mich in der Münchner Innenstadt eine ewige Zeit ein bestimmte Auto "begleitet" hat.
Da ich ja nur im Wald mit dem Rad fahre, hat mich noch nie ein Auto eine bestimmte Zeit begleitet :P Und davon ab, so schnell kann ich gar nicht mit dem Rad fahren.
TramPolin @ 15 Oct 2009, 15:31 hat geschrieben:Wenn mir z.B. ein Touri vor den Radweg hüpft und er nicht versteht, warum ich ihn gerade fast umgefahren habe, erkläre ich ihm, die geteerte Spur neben dem Fußweg sei für Radfahrer reserviert. Viele wissen das einfach nicht und bedanken sich manchmal dann sogar. Also, warum nicht miteinander reden, statt alles den Behörden zu überlassen?
Das ist etwas völlig anderes.
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Beitrag von TramPolin »

ET 423 @ 15 Oct 2009, 15:30 hat geschrieben: Da hast du nicht ganz Unrecht, ja. Aber was hast du davon, an das Fenster des Autofahrers zu klopfen und ihn auf etwas aufmerksam zu machen, was er womöglich gar net gemerkt hat?
Ich mache so was nur höchst selten. Die meisten bemerken ohnehin, dass sie mich fast überfahren habe, das ist dann schon Schock genug. Da braucht es dann keine Maßregelung.

In einer sehr gefährlichen Situation kann es aber durchaus vorkommen, dass man auch mal was sagt. Ein rationales Überlegen findet nicht statt, da sind halt dann Emotionen im Spiel. Wobei ich dann aber niemand Beleidigungen an den Kopf werfe.

Vor ein paar Tagen ist mir eine Frau auf den Fahrradweg gehüpft, natürlich ohne sich umzuschauen, dafür aber in umso höherer Geschwindigkeit. Das war so knapp (es ging um Zentimeter), dass ich dann einen gewaltigen Fluch ausstieß, dann aber ohne Maßregelung weiterfuhr. Hinterher tut es mir Leid, aber in dem Moment geht halt das Tier in einem durch. Ich nehme mal an, ein Fluch ist nicht verboten, auch wenn die CSU das wahrscheinlich gerne hätte, und beleidigt habe ich die Frau ja auch nicht.

Edit: Rechtschreibung
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 15 Oct 2009, 15:38 hat geschrieben: Das ist etwas völlig anderes.
Es sind andere "Fahrzeuge", auch ein Fußgänger ist ja bekanntlich Teilnehmer am Straßenverkehr. Ansonsten sind die Situationen m.E. durchaus vergleichbar.
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Beitrag von Jean »

Ich glaube man könnte locker das Thema umbenennen. Fußgänger werden auch immer dreister, Autofahrer auch. Die Aggressivität steigt...

Letzte Woche bin ich vom Stachus mit dem Fahrrad zum Hbf gefahren. Da gibt es ja eh nur eine Ampel. Meistens steht noch eine Menge Fußgänger auf dem Fahrradweg...dann an der Kreuzung Prielmayerstr. - Bahnhofsplatz wollte ich gerade aus weiter gehen, was ja bekanntlich nicht auf der Straße geht. Also rüber auf den Bürgersteig. Als die Ampel dann grün war, bin ich ganz vorsichtig gefahren. Ein Fußgänger meinte wohl aber dass der Asphalt so schön sei und ist von links nach rechts gegangen. Ich habe natürlich gebremst und bin problemlos ausgewichen. Dennoch hat der Kerl eine Schimptirade hinter sich gelassen! Das der bislang noch nicht überfahren wurde grenzt wohl an ein Wunder!
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Beitrag von Sausebahner_FFM »

TramPolin @ 15 Oct 2009, 14:13 hat geschrieben:Der Radfahrer stellte sich anschließend vor einer Lichtzeichenanlage dem Auto in den Weg, um den Autofahrer am Weiterfahren zu hindern.
(...)
Die Richter urteilten nun, der Radfahrer habe seinen Heimweg "mehr als nur geringfügig" unterbrochen, daher greife hier kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Seht ihr, liebe Autofahrer und Fußgänger, deshalb fahren so viele von uns auch bei Rot über die Kreuzung - wir könnten beim Anhalten ja wegen "mehr als geringfügiger Unterbrechung unseres Heimweges" unseren Versicherungsschutz verlieren :lol: :P
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Beitrag von ET 423 »

Sausebahner_FFM @ 15 Oct 2009, 18:13 hat geschrieben: Seht ihr, liebe Autofahrer und Fußgänger, deshalb fahren so viele von uns auch bei Rot über die Kreuzung - wir könnten beim Anhalten ja wegen "mehr als geringfügiger Unterbrechung unseres Heimweges" unseren Versicherungsschutz verlieren :lol: :P
Hmm, so gesehen haste net mal Unrecht. Ich werde also in Zukunft auch bei rot drüberfahren, denn wir wissen schon, Versicherungsschutz usw. B) :rolleyes:
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Beitrag von Autobahn »

Tempolimit für Radfahrer?
Rheinische Post @ , hat geschrieben:Eine Initiative aus Fußgängern will nicht mehr hinnehmen, dass schnell fahrende Radler sie verdrängen. Sie hat an die Verwaltung geschrieben und fordert Tempo 15 für Radfahrer. Doch eine Tacho-Pflicht gibt es nicht.
Hier gehts zum Artikel
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 17 Oct 2009, 13:26 hat geschrieben: Tempolimit für Radfahrer?



Hier gehts zum Artikel
Ein Tempolimit von 15 km/h für Radfahrer ist der größte Schmarren seit Erfindung des Wampen-Supports (o.k., kennt vielleicht nicht jeder, das ist so ein Stützgürtel für den Bauch, so eine Art Bauch-BH). Damit macht man nur das Radfahren weniger attraktiv.

Ganz im Gegenteil, es müssen mehr Rechte für Radfahrer her, da das Radfahren eine ökologische Fortbewegungsmöglichkeit ist, die zudem die Fitness steigert, was z.B. Herz- und Kreislauferkrankungen vorbeugt. Die Städte gehen hier meist den richtigen Weg und erlauben dort, wo es vertretbar ist, Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu benutzen, richten ferner Radfurten in Fußgängerzonen ein, ergänzen Sackgassenschilder mit dem Hinweis "Durchfahrt für Radler möglich" usw. ein Tempolimit dagegen wäre kontraproduktiv.

Mal davon abgesehen muss man dies erst einmal kontrollieren. Selbst wenn jedes Rad einen Tacho hätte, müsste man noch eine Kennzeichenpflicht einführen, man möchte ja schließlich auch die Adresse rausfinden, an die man den Bußgeldbescheid schicken kann.

Das Kennzeichen am besten auch vorne anbringen, damit man es auf dem Blitzlichtfoto sehen kann.

Sobald das Tempolimit kommt, steige ich auf Rollerblades um. Da werde ich ja wohl keinen Tacho haben müssen, oder? Vielleicht baut man in Rollerblades ja dann einen Bremseinrichtung ein, die dafür sorgt, dass die Dinger nicht schneller als 8 km/h fahren. <_<

@Autobahn: Bist Du selbst als Neu-Radfahrer eigentlich für so ein generelles Tempolimit? Und wenn ja, wo soll dieses gelten?
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 17 Oct 2009, 13:46 hat geschrieben:@Autobahn: Bist Du selbst als Neu-Radfahrer eigentlich für so ein generelles Tempolimit? Und wenn ja, wo soll dieses gelten?
Ich bin kein Neu-Radfahrer, sondern ein Wieder-Radfahrer :lol: Mich würde eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung aber nicht stören, da ich es ohnehin kaum schneller schaffe ;)

Es geht ja nicht um eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer, sondern nur dort, wo sich Fußgänger und Radfahrer einen Weg teilen müssen. Es gibt in der Tat eine recht große Anzahl von Radfahrern, die keine Rücksicht auf Fußgänger (und auch nicht auf langsame Freizeitradler) nehmen. Von denen fühle ich mich genau so genervt, wie von Rasern und Dränglern auf der Autobahn.

Auch die von der Stadt ins Spiel gebrachte Möglichkeit, den Weg zu teilen, wird keine Ruhe reinbringen, wenn ein Möchtegern-Armstrong von hinten angerast kommt. Dann gibt es den Zoff eben zwischen den Radfahren.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 17 Oct 2009, 14:23 hat geschrieben: Ich bin kein Neu-Radfahrer, sondern ein Wieder-Radfahrer :lol: Mich würde eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung aber nicht stören, da ich es ohnehin kaum schneller schaffe ;)

Es geht ja nicht um eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer, sondern nur dort, wo sich Fußgänger und Radfahrer einen Weg teilen müssen. Es gibt in der Tat eine recht große Anzahl von Radfahrern, die keine Rücksicht auf Fußgänger (und auch nicht auf langsame Freizeitradler) nehmen. Von denen fühle ich mich genau so genervt, wie von Rasern und Dränglern auf der Autobahn.

Auch die von der Stadt ins Spiel gebrachte Möglichkeit, den Weg zu teilen, wird keine Ruhe reinbringen, wenn ein Möchtegern-Armstrong von hinten angerast kommt. Dann gibt es den Zoff eben zwischen den Radfahren.
Tempolimits für Radfahrer gibt's doch ohnehin schon in den Fällen, wo sich Radfahrer und Fußgänger einen Weg teilen. Beim 239er mit Zusatz "Radfahrer frei" gilt Schrittgeschwindigkeit, da darfst Du also offiziell etwa ein Drittel so schnell fahren wie die diskutierten 15 km/h. Wenn man die Forderung der 15 km/h erfüllt, wäre dies ja eine Verbesserung für diejenigen, die schnell fahren wollen. :lol:

In den Fahrradfurten der Münchner Fußgängerzone gilt ebenso Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer. Schrittgeschwindigkeit sind dann vielleicht 5 km/h oder 6 km/h, ich glaube, dass dies nicht so genau definiert ist. Fußgänger selbst haben ohnehin meist nur so 4 km/h drauf, schätze ich mal.

Bei getrennten Spuren für Fußgänger und Radfahrer bin ich gegen ein Tempolimit. Den starre Regeln sind einfach sinnlos und dann nur Schikane. Das gilt auch für die schreckliche Tempo 30-Zonen, wo man auf breiten kerzengeraden Straßen das Gefühl hat, mehr zu stehen als zu fahren. Hier vor den Schulen vom Gas runterzugehen ist prinzipiell sinnvoll, aber doch nicht um 3 Uhr in der Nacht, wenn da niemand unterwegs ist. München ist inzwischen eine fast durchgehende Tempo 30-Zone. Selbst in den breiten Straßen in Neuperlach hat man diesen Unsinn schon umgesetzt. Es gibt sogar eine Straße mit einem Grünstreifenabschnitt in der Mitte, die auch in einer Tempo 30-Zone liegt.

Aber Tempo 30 km/h für alle ist hier nicht das Thema, sondern Tempo 15 km/h für Radfahrer.

Bei allen Aspekten des Tempolimits für Radfahrer stellt sich die Frage, wie man das kontrollieren will. Blitzen, Radarpistolen, ja, alles prinzipiell möglich. In der der Münchner Fußgängerzone wird ganz gerne kontrolliert, wer da erheblich schneller unterwegs ist als die Fußgänger oder gar Fußgängern die Vorfahrt nimmt (ja, diese haben dort so ein), schneidet oder anderweitig gefährdet, wird rausgezogen und kriegt einen Schein. Ich spreche nicht aus eigener Erfahrung, ich bin noch nie verwarnt oder geblitzt worden - weder als Radfahrer noch als Autofahrer.
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Beitrag von Hot Doc »

Ich bin oft als Fußgänger, fast täglich als Radfahrer und auch nicht selten mit dem Auto unterwegs. Und meine Erfahrung ist, dass die schlimmsten (und zwar sowohl im Verhältnis zur Anzahl als auch absolut) die Autofahrer sind. Ständig wird die Vorfahrt genommen, Radler oder Fußgänger übersehen. Beim Ausfahren auf größere Straßen Rad und Fußwege blockiert. Aber auch gegenüber anderen Autofahrern ist das nicht besser. Hier belagert man sich gegenseitig an engen Stellen in kleinen Straßen, schneidet sich beim Spurwechseln etc.
Als Fahrradfahrer versuche ich schlicht zu überleben. Klar gibt es ein paar Spinner die mit Tempo zwischen den Spuren und den Autos wechseln und geradzu nach einer Blaulichtfahrt in die nächste Notaufnehme betteln.
Gerade diese fallen einem als Autofahrer auch immer so deutlich auf, weil die meistens vorher nicht gesehen werden und man erschrickt. Die anderen Autos hat man ja schon gesehen und die blinken sogar hin und wieder, d.h. man weiß schon vorher, wenn sie einen schneiden wollen. Dann ist das Ganze ja nicht so schlimm.
Kleiner Selbstversuch: Stellt euch mal an den Stachus (beiliebige Ampel) und schaut mal, wie oft da Autofahrer Mist bauen, wie oft Radfahrer und wie oft Fußgänger. Ich bin fast sicher, dass es in dieser Reihenfolge (absteigend) bleibt.

Das ist mehr ne psychologische Sache, als wirklich durch Zahlen belegbar.
Als Autofahrer denkt man, wenn ein anderes Auto einen Schneidet. Na gut, Arschloch, wenns kracht zahlst du mir aber mein neues Auto.
In der selben Situation mit einem Radler, hat man instinktiv Angst, den zu verletzen oder gar zu töten und gibt ihm (zurecht) die Schuld für diese existenzielle Angst (denn mit nem Kratzer im Auto kann man gut leben, mit nem Rempler ins Krankenhaus schon weniger und wenn man dann aufn Friedhof muß, kann das einen n ganzes Leben verfolgen - auch wenn man nicht schuld ist).
Gleichzeitig, kommen die meisten nicht mit dem "Betriebsrisiko" ihres Autos zurecht. Wenn kracht und der Blechschaden groß ist, kommt man darüber hinweg. Aber die wenigsten fahren doch bewußt so, dass sie keinen verletzen. Im Gegenteil, bei den meisten ist das Glück und die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Und wenn dann ein Radler tatsächlich noch bei Gelb über die Ampel huscht (was sein gutes Recht ist) und man doch gerade beim Abbiegen ist, dann ist natürlich der Radler eine gesengte Sau und hat einem den Tag verdorben...da muß man doch was dagegen machen!
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Beitrag von TramPolin »

Nach meiner Beobachtung begehen Radfahrer besonders oft Dunkelrot-Verstöße (ich spreche nicht von einer Ampel, die seit 2/10 Sekunden Rot zeigt, sondern von einer, die seit geraumer Zeit rot ist, meinetwegen 30 Sekunden oder eine Minute). Bei Autofahrern hakt es dagegen oft an der Vorfahrt (ein erheblicher Prozentsatz hält sich nicht an Rechts vor links), am grünen Pfeil wird nicht erst angehalten, bevor man bei rot rechts abbiegt, am Stoppschild wird zwar langsam gefahren, aber nicht angehalten (Radfahrer tun es aber auch nicht), es wird nicht auf den Radweg geachtet und es werden Radwege zugeparkt oder beim Rausfahren aus einer Ausfahrt oder aus einer Seitenstraße verstellt.

Da Rausfahren als Autofahrer ist aber auch nicht einfach. Man man muss sich raustasten, was bedeutet, dass man in vielen Fällen vorsichtig erst einmal auf den Radweg fahren muss, da man nur dort ausreichend Sicht auf den Fahrbahnquerverkehr hat. Dort wartet man, bis die Fahrbahn frei ist. Kommt inzwischen ein Radfahrer, fährt man halt rechtzeitig wieder ein paar Meter zurück. Dumm nur, wenn dann hinter einem ein anderes Auto zu dicht aufgeschlossen ist. Hier ist es mir als Autofahrer schon des Öfteren passiert, dass ich dann von einem Radfahrer übelst beschimpft wurde. Dabei hatte der hinter mir Schuld, da er idiotischerweise aufrückte.

Motorradfahrer fallen mir des Öfteren durch besonders hohe Geschwindigkeit im Stadtbereich auf, hier wäre ich froh, wenn so mancher zumindest noch unter 100 km/h bleiben würde. Auch scheint mir ein erheblicher Prozentsatz der Motorräder frisiert zu sein, manche sind so laut, dass sich der Hörgeräteakustiker vor Glück die Hände reibt.

Ich möchte übrigens gar nichts verallgemeinern, ich habe nur typische Fälle aufgezeigt, die man oft beobachten kann. Keinesfalls soll jetzt der Eindruck entstehen, die bestimmten Verkehrsteilnehmer sind am schlimmsten und machen generell die oder die Verstöße.

Natürlich könnte man jetzt Zählungen machen, aber was soll das groß bringen? Wenn ein Radfahrer zählt, wird dieser tendenziell seine Werte so schönrechnen, dass die anderen die Bösen sind. Entsprechendes gilt für andere Fahrzeugarten. Auch bei einer unabhängigen Studie dürfte man kein allgemeingültiges Ergebnis kriegen. Die nächste gefälschte Statistik widerspricht dann der ersten Fälschung.
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Beitrag von Autobahn »

Es ist nicht zielführend, die einzelnen Verstöße der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufzurechnen, denn über Allem steht diese Bestimmung:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Dies ist besonders dann zu beachten, wenn Verkehrsflächen von verschiedenen Teilnehmern gemeinsam benutzt werden. Auf einer Autobahn brauche ich nicht mit Trambahnen, Radfahrern und Fußgängern rechnen, in einer Fußgängerzone normalerweise auch nicht mit Autos und Radfahrern (Ausnahme Fahrradfurten). Trambahnen in Fußgängerzonen sind schon an den Gleisen zu erkennen, also latsche ich da nicht lang.

Auf einem Weg, der von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt wird, muss ich als Radfahrer jederzeit damit rechnen, dass auch Fußgänger dort herumlaufen und mein Verhalten darauf einstellen. Es kann nicht sein, dass schnelle Radfahrer die Fußgänger nötigen, ins Gebüsch zu springen, damit sie ihr Tempo nicht verringern müssen. Ich halte es in der Regel so, dass ich in ausreichender Entfernung die Klingel betätige, evtl. langsamer werde und mich für das Platz machen bedanke. Ist ein Ausweichen für die Fußgänger nicht möglich, bleibe ich sogar stehen bzw. passe mich der Fußgängergeschwindigkeit an.

Mir gehen aber - wenn ich mit dem Rad unterwegs bin - auch die rasenden Radler auf den Kecks, die mich von hinten anklingeln und fast ins Gebüsch jagen, weil der Radweg schmal ist. Leider passiert das viel zu oft und dann entweicht mir schon mal das Wort: "Raser"
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Beitrag von TramPolin »

Die schönste Bestimmung hilft nichts, wenn sich kaum einer daran hält.

Generelles Fahren bei Rot (v.a. Radfahrer), an Ampeln vereinbarte Wettrennen, der Einsatz frisierter Motorräder in Gestalt von Rennmaschinen - all dies sind frappierende Verletzungen der StVO.

Sicher werden Radfahrer in vielen Fällen besonders schlecht behandelt - mich kotzen z.B. die ganzen "Radfahrer absteigen"-Schilder an Baustellen an, bei denen man prinzipiell sein Rad durch die halbe Innenstadt schieben muss. Einen Autofahrer habe ich selten an einer Baustelle aussteigen und sein Auto schieben sehen. Natürlich rechtfertigt diese Behandlung nicht, dass der eine oder andere Radfahrer dann durch Übertretung bestimmter Regeln Rache verübt.

So bleibt die "ständige Vorsicht" und "gegenseitige Rücksicht" nur ein Lippenbekenntnis, über welche die meisten da draußen auf der Straße nur höhnisch lachen (hier im Forum darf man das natürlich nicht).

Ich gehöre auch nicht zu den Unschuldslämmern. Bei Rot fahre ich aber nicht - höchstens, wenn es eine idiotische Ampel ist, wo der Radweg gar nicht gekreuzt wird und bei dem man den Eindruck hat, das Schild "gilt nicht für Radfahrer" wäre abhanden gekommen. Da gibt es Ampeln, da habe ich noch nie einen Radfahrer anhalten sehen. In der Fußgängerzone fahre ich sicher auch keine 5 km/h, aber zumindest wirklich langsam. Wenn alles frei ist, ist es sicher erheblich mehr, aber ich gefährde da zumindest niemand. Auf Radfahrwegen, auf denen viel los ist, sehe ich an fast jeder Ampel einen Radfahrer, der bei Rot fährt. Wenn ich dann grün habe, muss ich ihn später überholen. So setzt sich das dann Ampel für Ampel fort.

Zu den gemeinsam benutzten Rad- und Fußwegen gilt wie gesagt Schrittgeschwindigkeit (was kaum einer wissen dürfte), aber der Vorteil für den Radfahrer ist, dass er bei einem 239er mit Zusatz "Radfahrer frei" auf die Straße ausweichen kann. Bei einem per Farb- oder baulicher Markierung getrennten Rad- und Fußwegen gibt es prinzipiell kein Tempolimit, natürlich muss die Geschwindigkeit angepasst sein. Mein Eindruck ist aber, dass die Fußgänger zwar vor der Fahrbahn einen Höllenrespekt haben, aber den Radweg als Fußwegersatz sehen, auf den man nicht achten muss. Das ist auch de Grund, warum ich lieber auf der Fahrbahn fahren würde bzw. dort, wo es erlaubt ist, das auch praktiziere. Ich weiche in der Praxis ganz gerne auf die Nebenstraßen aus, anstatt auf den Hauptstraßen auf dem Radweg zu fahren. Erfahrungsgemäß gibt es auf den Nebenstraßen nicht diese Probleme. Entsprechend sind gefährliche Situationen dort eher selten. Auch ist der Fahrbahnbelag meist besser. Manche Radwege bestehen nur noch aus aufgeplatzten Teerklumpen, da macht es keinen Spaß mehr.
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