Mehr dazu gibt es hier (flickr)
Da sage ich nur

Leider ist dieser Radstreifen benutzungspflichtig, also MUSS man auf der Seite fahren.Rohrbacher @ 22 Oct 2009, 22:06 hat geschrieben:Genau deshalb sage ich ja müssen sich Radlfahrer genauso verhalten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch und sich nicht an der Ampel vorbeidrücken, sondern am besten mittig in der Fahrspur stehen, damit die Autos sich dahinter einreihen müssen und gar nicht erst zum Überholen verleitet werden, wie dieser Bus im Video. Einen fahrbahnfüllenden Traktor hätte der Busfahrer kurz vor dem Abbiegen sicher nicht mehr überholt...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
An letzterem ist allerdings der Radler erstens nicht schuld, und zweitens würde ihm dann der "ausreichende Raum" auch nicht helfen, da so eine Tür beim aufgehen ziemlich viel Raum einnimmt. Da soll also der werte Beifahrer gefälligst gucken, bevor er oder sie die Tür aufmacht...ET 423 @ 28 Oct 2009, 20:06 hat geschrieben: Die werte Radlfraktion drückt sich auch vorbei, wenns noch so eng ist, was manchmal zu blöden Situationen führen kann (am Auto entlanggeschrammt oder Beifahrertür geht unvermittelt auf).
Genau das ist es, wovor ich immer Angst habe. Der Radfahrer mag gedacht haben: "Der sieht mich doch und muss eben bremsen!"TramPolin @ 1 Nov 2009, 15:01 hat geschrieben: Der Mann war vom Gehweg der Hockäckerstraße auf die Fahrbahn gefahren, ohne auf den Verkehr zu achten.
Es war niemand von uns dabei, wir wissen nicht, wie es im Detail abgelaufen ist.Autobahn @ 1 Nov 2009, 19:06 hat geschrieben: Genau das ist es, wovor ich immer Angst habe. Der Radfahrer mag gedacht haben: "Der sieht mich doch und muss eben bremsen!"
Ich habe nicht verallgemeinert, ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich vor solchen Situationen Angst habe. Wenn mir ein solcher Radfahrer - er mag in der Minderheit sein - vor das Auto fährt, komme ich in Erklärungszwang, obwohl die Rechtslage eindeutig für mich spricht (ich beziehe mich auf den Zeitungsartikel). Je nach psychischer Stabilität kommen bei manchen Menschen Zweifel an der eigenen Fähgkeit auf und sie zerfleischen sich in unnötigen Selbstvorwürfen. Davor bin ich aber zum Glück gefeit, meine Angst bezieht sich eher auf eine falsche rechtliche Bewertung, die mich nachtäglich zum Schuldigen erklärt.Jean @ 1 Nov 2009, 19:09 hat geschrieben:Die Verallgemeinerung nur aufgrund eines Verhaltens ist eine Diffamierung. Es gibt viele Fahrradfahrer die gut fahren.
Du sprichst hier einige Probleme an, die ich von beiden Seiten aus kenne. Aber auch als bekennender Autofahrer weiß ich um meine Fehler wenn ich im Auto sitze, versuche aber mich zu bessern. Als Fahrradfahrer mache ich genauso hin und wieder Fehler und auch da muß man sich immer wieder ins Gewissen reden, dass man sowas abstellen oder zumindest reduzieren sollte. Die Unterschiede in diesem Konflikt sind aber, dass sich die Fahrradfahrer meistens ihrer Fehler und des Risikos bewust sind, viele Autofahrer sind sich vieler Fehler überhaupt nicht bewust und schätzen zusätzlich nur ihr eigenes und nicht das Risiko der anderen Verkehrsteilnehmer ein.Oliver-BergamLaim @ 2 Nov 2009, 15:08 hat geschrieben: Das Problem ist, dass man als Autofahrer oft wirklich nur schwer was sieht. Grade bei Dunkelheit beim Abbiegen - der Gegenverkehr blendet, die regennasse Straße spiegelt, der Radfahrer womöglich noch dunkel gekleidet und ohne Licht unterwegs - schon kommt's zur Konfliktsituation.
Ich weiß, dass das keiner so macht, aber als Führerscheininhaber weißt du ja sicher wie´s richtig geht?!Auch zum Thema "Radweg versperren beim Ausfahren aus ner Ausfahrt". Oft ist es so, dass man ausfährt, wenn grad kein Radfahrer weit und breit in Sicht ist. Dann kommt auf einmal ein Ampelschub Autoverkehr auf der Hauptstraße und man steht ne Minute. Bis dahin kommen nun sicher wieder Radfahrer, die einen zamschimpfen, warum man Idiot mitten im Weg steht.
Auch ist es oft so, dass man beim Ausfahren auf dem Rad-/Gehweg stehenbleiben muß, um überhaupt den fließenden Autoverkehr einsehen zu können. Denn fährt man weiter vor, versperren einem die parkenden Kastenwagen oder Klein-Lkw die Sicht, und dann sieht man den fließenden Verkehr mit Tempo 60 nicht.
Genauso ist man als Fußgänger und vor allem als Radler verpflichtet, eben nicht als unsichtbarer Tarnkappenradler daherzukommen, seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen und genauso wie man es als Kraftfahrer tut, damit zu rechnen, dass andere Leute Fehler machen. Die meisten Radlerunfälle, die in der Dunkelheit passieren, gehen in meiner subjektiven Wahrnehmung auf zu schnelle Radlfahrer zurück, die meinten es reicht, wenn man selber genug sieht! Zur Rücksichtnahme im Straßenverkehr gehört übrigens auch, dass man auf die größeren Verkehrsteilnehmer "aufpasst", also z.B. einem Lkw mal die Vorfahrt lässt, dann der seinen großen Kübel nicht an einer blöden Stelle anfahren muss, dass man einen langen Lkw einscheren lässt und vielleicht sogar per Lichthupe meldet, so du bist vorbei, kannst einscheren. Es gehört auch dazu, dass man als Fußgänger/Radler sich vielleicht vorstellt, dass ein Fahrer nicht den Radarblick hat und dass man sich vielleicht nicht vorsätzlich in toten Winkeln aufhält... Wie gesagt, wer noch nicht in einem Auto/Bus/Lkw gesessen ist, sollte das vielleicht mal tun, statt schlau daher reden. Es gilt zwar die Sorgfaltspflicht, vor allem beim Abbiegen und Rangieren, aber auch die hat praktische und rechtliche Grenzen und darauf haben sich andere Verkehrsteilnehmer einzustellen! Auch Radler und Fußgänger. Ich geh' hinter keinem Auto vorbei, wo die Rückfahrlichter an sind und wo ich mir nicht sicher bin, ob der Fahrer mich gesehen hat. "Vorfahrt" hin oder her, das lernt jeder Schüler in der Verkehrserziehung in der Grundschule...In solchen Situationen MUSS man als Autofahrer, wenn man sich nicht 100%ig sicher ist einfach anhalten und nochmal genau nachschauen. Wie weiter ober schon beschrieben, kann auch ein Kind mit dem Fahrrad (sogar rechtens aus der falschen Richtung) oder ein dunkel gekleideter Läufer (der vielleicht einfach schnell unter das nächste Dach will) den Weg kreuzen.
Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Die Einsicht bei Radfahrern ist genau so gering, wie bei Autofahrern. Das trifft auch auf das Bewusstsein für das eigene Risiko zu. Hier erscheint sie mir angesichts einer mangelnden Knautschzone bei Radfahrern sogar noch geringer.Hot Doc @ 2 Nov 2009, 15:56 hat geschrieben:Die Unterschiede in diesem Konflikt sind aber, dass sich die Fahrradfahrer meistens ihrer Fehler und des Risikos bewust sind, viele Autofahrer sind sich vieler Fehler überhaupt nicht bewust und schätzen zusätzlich nur ihr eigenes und nicht das Risiko der anderen Verkehrsteilnehmer ein.
und richte meine Fahrweise darauf einAber bei total nasser Fahrbahn (oder wie mir vorletzten Winter passiert Eis an genau der Stelle wo der Fahrradweg auf die Strasse führt) kann ich das als Radfahrer unter Umständen nicht mehr bremsen.
Nur leider klappt das nicht immer. Ich bin auch schon von Radfahrern angepöbelt worden, wenn ich eindeutigt im Recht war. Ich komme aus einer Nebenstraße, halte an der Sichtlinie des Radweges. Kein Radfahrer in Sicht, also ziehe ich bis zur Sichtlinie der Vorfahrtstraße vor. Dort muss ich warten, aber inzwischen hat sich ein Radler genähert und erwartet tatsächlich, dass ich zurücksetze, was aber wegen eines hinter mir stehenden Fahrzeugs gar nicht möglich ist.....und eben Radfahrer gefährden oder zumindest stören, passiert das andersrum auch. Das ist eben das MITeinander auf der Strasse.
Besser kann man es nicht ausdrücken.Rohrbacher @ , hat geschrieben:Wie gesagt, wer noch nicht in einem Auto/Bus/Lkw gesessen ist, sollte das vielleicht mal tun, statt schlau daher reden. Es gilt zwar die Sorgfaltspflicht, vor allem beim Abbiegen und Rangieren, aber auch die hat praktische und rechtliche Grenzen und darauf haben sich andere Verkehrsteilnehmer einzustellen! Auch Radler und Fußgänger. Ich geh' hinter keinem Auto vorbei, wo die Rückfahrlichter an sind und wo ich mir nicht sicher bin, ob der Fahrer mich gesehen hat. "Vorfahrt" hin oder her, das lernt jeder Schüler in der Verkehrserziehung in der Grundschule...
Ich meinte eigentlich eher, dass den echten Radrowdies es ziemlich klar ist, was sie machen, wenn sie bei rot über die Ampel fahren oder auf der faslchen Seite den Fahrradweg entlang. Die meisten Autofahrer merken erst garnicht, dass sie was falsch gemacht haben.Autobahn @ 2 Nov 2009, 19:13 hat geschrieben: Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Die Einsicht bei Radfahrern ist genau so gering, wie bei Autofahrern. Das trifft auch auf das Bewusstsein für das eigene Risiko zu. Hier erscheint sie mir angesichts einer mangelnden Knautschzone bei Radfahrern sogar noch geringer.
und richte meine Fahrweise darauf ein![]()
Das nicht alle wissen, wies richtig geht, ist klar. Das gilt aber für beide Seiten. Außderdem hab ich diesen Satz "als ich da vor gefahren bin, waren sie noch garnicht zu sehen" auch schon x-mal gehört. Komisch nur, dass ich das Auto IMMER schon hab sehen können.Nur leider klappt das nicht immer. Ich bin auch schon von Radfahrern angepöbelt worden, wenn ich eindeutigt im Recht war. Ich komme aus einer Nebenstraße, halte an der Sichtlinie des Radweges. Kein Radfahrer in Sicht, also ziehe ich bis zur Sichtlinie der Vorfahrtstraße vor. Dort muss ich warten, aber inzwischen hat sich ein Radler genähert und erwartet tatsächlich, dass ich zurücksetze, was aber wegen eines hinter mir stehenden Fahrzeugs gar nicht möglich ist.
Bei Bussen mache ich das z.B. an Engstellen regelmäßig, auch wenn der Bus das Hindernis auf seiner Seite hat, oder auch wenn der Bus an einer solchen Stelle bergauf fährt - da ich weiß, dass diese ja einen Fahrplan einzuhalten haben und oft genug eh schon schwerer vorankommen, als sie sollten.Rohrbacher @ 2 Nov 2009, 16:53 hat geschrieben: Zur Rücksichtnahme im Straßenverkehr gehört übrigens auch, dass man auf die größeren Verkehrsteilnehmer "aufpasst", also z.B. einem Lkw mal die Vorfahrt lässt, dann der seinen großen Kübel nicht an einer blöden Stelle anfahren muss (schnipp)
Doch, der Radfahrer kriegt, wenn er sich sehr nah an den Schlangen vorbeischrammt (wie fast immer zu beobachten) mindestens eine Teilschuld. Es gibt dazu nicht wenige Urteile. Und sooo weit öffnet sich eine Autotür nun auch wieder nicht. Bei gebotenem Sicherheitsabstand würde die Autotür keine Gefahr darstellen. Daher sollste ja auch nen Mindestabstand einhalten. Net nur, um den Lack des Autos oder seine Außenspiegel zu schonen.rob74 @ 29 Oct 2009, 00:37 hat geschrieben: An letzterem ist allerdings der Radler erstens nicht schuld, und zweitens würde ihm dann der "ausreichende Raum" auch nicht helfen, da so eine Tür beim aufgehen ziemlich viel Raum einnimmt. Da soll also der werte Beifahrer gefälligst gucken, bevor er oder sie die Tür aufmacht...
Au Weia! Da ist aber deutlich zu viel daneben gegangen!Autobahn @ 2 Nov 2009, 21:38 hat geschrieben: @Hot Doc
Da ist Dir wohl in der Begeisterung einiges durcheinander gegangen.
...
Aber Spaß beiseite, ich habe natürlich gemerkt, was Du gemeint hast.
Das ist im Sinne deiner Sicherheit löblich. Ich fahre auch mit dem Fahrrad in höchster Bremsbereitschaft und sicher nicht mit Höchstgeschwindigkeit auf die Kreuzung zu und versuche mit dem Autofahrer Blickkontakt aufzunehmen, wenn dies gelingt, bleiben die Autos zu nahezu 100% auch stehen, gelingt leider nur selten. Und genau das ist der Umstand den ich anprangere. Klar geht es um meine Sicherheit und die will ich auch nicht sinnlos gefährden, aber dass andere, weil sie darauf vertrauen, dass ich mich schon um meine Sicherheit selber Gedanken mache, sich eben keine Gedanken mehr um mich machen, kann nicht sein.Unabhängig von der StVO, die mir bei Grün auf dem Radweg Vorfahrt vor Rechtsabbiegern gewährt, warte ich ab, bis das Auto steht. Da sch… ich auf die Vorfahrt, mein Leben und meine Gesundheit sind mir wichtiger.
Das ist so nicht richtig. Es gibt hierzu verschiedene Urteile und eine deutschlandweite juristische Diskussion. Die allermeisten geben den Autofahrern eine Teilschuld, einige sogar eine erhebliche Teilschuld. Es bürgert sich mehr und mehr ein, dass der Autofahrer in dem Moment, wo der den Radler sieht, diesen durch lassen muss, da dieser ein Recht hat seinen Weg geradeaus weiter vortzusetzen, unabhängig davon ob die Wegwahl an sich rechtens ist. (Aber das ist jetzt sehr laienhaft ausgedrückt, was mir ein befreundetes Pärchen - beide Juristen - zu dem Thema, erzählt haben).Das die Benutzung der Radwege entgegen der Fahrtrichtung verboten ist, wissen die meisten Radler, dennoch halten sie sich nicht immer daran. Hier sagt die StVO aber eindeutig aus, dass der Radler im Schadensfall der allein Schuldige ist.
Und genau da wirds interessant. In der StVO steht nämlich keinenfalls das von dir geschriebene. Sondern: "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten." Der Autofahrer hat sich genauestens zvergewissern - und das VOR und WÄHREND dem Abbiegen - dass er Fahrräder, Fußgänger etc. durchfahren läßt. Alles andere ist schlicht ein grober Verstoß gegen die Staßenverkehrsordnung.Und da schließt sich der Kreis. Der Fußgänger wartet geduldig, bis er „Grün“ bekommt und trottet über den Überweg. Gemäß StVO darf der Autofahrer den Überweg überqueren, wenn dieser frei ist.
Dann sollte er seinen Führerschein abgeben! Das meine ich wirklich ernst. Es ist völlig unerheblich wann der Radler ankommt, wie schnell oder warum. Der Autofahrer hat sich zu vergewissern, dass er den Radler nicht behindert. Daß der Radler natürlich im eigenen Interesse Vorsicht walten lassen sollte, steht außer Frage.Den schnell herannahenden Radfahrer, der kurz vor dem Umschalten der Ampel ankommt, sieht er aber nicht.
Da bin ich komplett anderer Meinung. Die Schuld ist in einem solchen Fall sehr eindeutig. Wenn der Blickwinkel versperrt ist, muß der Autofahrer eben warten. Entweder bis der Blcikwinkel wieder frei ist, oder bis der Radler und die Fußgänger rot haben. Oder er muß sich so vorsichtig weitertasten, bis er mehr erkennen kann.Wie auch, meist ist dieser Blickwinkel versperrt. Hier ist eher eine geänderte Ampelschaltung gefragt, als eine Schuldzuweisung.
Darum sind gesonderte Ampelschaltungen besser. Schaue mal nach Münster oder in die Niederlande.Hot Doc @ 2 Nov 2009, 22:16 hat geschrieben: Wenn der Blickwinkel versperrt ist, muß der Autofahrer eben warten. Entweder bis der Blcikwinkel wieder frei ist, oder bis der Radler und die Fußgänger rot haben.
Das ist für den Einzelfall sicher richtig, da dann niemand mehr gefährdet wird. Überall geht das aber nicht, da müssen die äußeren Umstände passen. Die Verkehrsbelastung, der Platz für einzelne Abbiegespuren, Menge der Abbieger im Verhältnis zum Restverkehr usw.Autobahn @ 2 Nov 2009, 22:47 hat geschrieben: Darum sind gesonderte Ampelschaltungen besser. Schaue mal nach Münster oder in die Niederlande.
Aber wehe du machst das und fährst entsprechend weit auf der Fahrbahn... Da is die Gefahr größer, dass du von hinten angeschoben wirst, als die beim zu knapp vorbeifahren... <_<ET 423 @ 2 Nov 2009, 21:47 hat geschrieben: Bei gebotenem Sicherheitsabstand würde die Autotür keine Gefahr darstellen. Daher sollste ja auch nen Mindestabstand einhalten. Net nur, um den Lack des Autos oder seine Außenspiegel zu schonen.
Würde man konsequent die Voraussetzungen dafür schaffen - genügend Platz ist natürlich erforderlich - wären viele Probleme gelöst. Ich kenne genügend Stellen allein in Düsseldorf, wo so etwas möglich wäre.Hot Doc @ 3 Nov 2009, 00:31 hat geschrieben:Das ist für den Einzelfall sicher richtig, da dann niemand mehr gefährdet wird. Überall geht das aber nicht, da müssen die äußeren Umstände passen. Die Verkehrsbelastung, der Platz für einzelne Abbiegespuren, Menge der Abbieger im Verhältnis zum Restverkehr usw.