Es liegt eine Typzulassung für die Reihe 428 von vor 2009 vor - daher genießt das ganze Bestandsschutz vor nachträglichen Änderungen.
Sind die Dinger denn genauso wie die Typzulassung es vorschreibt? Nein, es sind zumindest schonmal 427er. Und gibt's überhaupt Typzulassungen bei der Eisenbahn und wenn seit wann und kann man die wieder abschaffen?
Wenn ich beim Auto 'nen anderen Auspuff dranschraube, nutzt mir die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis -> Typzulassung) des Autos nichts mehr! Dann braucht der Auspuff entweder auch eine ABE oder man muss das Ding speziell abnehmen, zulassen und sowieso eintragen lassen. Ich vermute schwer, dass es bei der Eisenbahn einfacherer Regeln gibt und ich glaube auch nicht, dass diese Flirt einfach Flirt von der Stange sind.
Nach der heutigen Auskunft von Stadler war beim gestrigen Test auf der Teststrecke bei München die elektromagnetische Verträglichkeit des Fahrmotors unzureichend.
Sowas gibt's dann auch nicht, wenn man ein stinknormales Serienfahrzeug baut.
Ich weiß auch nicht, ob jeder 427er steilstreckentauglich ist!?
http://blb.info/5_fahrzeuge.asp
So viele Möglichkeiten bei deutschen Bahn-Partnern gibts da ja nicht, da wären z.B. der neue, vierte Talent der BOB, Desiro der Vogtlandbahn oder auch RS 1 der Oberpfalzbahn und der Waldbahn, die letzten beiden wären ja auch im Arriva-Konzern.
183er-Sandwich mit genau einem der neuen alex-Dostos oder gibt's zufällig noch irgendwo eine betriebsfähige 144.5?
