Die heutige AZ berichtet davon, dass der Weg ueber Leuchtenbergring in der "S-Bahn-Leitstelle" angeblich als Rangierfahrt eingetragen war, dass die PZB aktiviert war (als Erklaerung fuer Herrn "tf": Das ist letztlich die Indusi), und auch eine Zwangsbremsung ausgeloest hat, die aber nicht gereicht hat. Ausserdem wird ein Bahn-Insider (wer das wohl ist?

) zitiert, der meintm dass die Baumaschiene nur wegen der Rangierfahrt ein belegtes Gleis befahren konnte.
Die TZ dagegen scheint bessere, wenngleic h auch unbestaetigte Informationen zu haben: Dort ist die Rede davon, dass die PZB nicht aktiviert war, um die Rangierfahrten am Ostbanhof nicht unnoetig zu verkomplizieren, und dass der Tf vergessen hat, diese wieder zu aktivieren, dann ein rotes Signal ueberfahren hat und zwar noch gebremst hat, als er den Fehler bemerkte, aber nicht mehr rechtzeitig. Der Oberstaatsanwalt hat offenbar sehr vage geantworet, er wird mit "Das ist moeglich" zitiert.
Das ist im wersentlichen der Inhalt der beiden Berichte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876