Bat @ 14 Feb 2011, 11:00 hat geschrieben:Was nun? Standard zum Schutz des Berufes und seiner Anforderungen fordern, oder Ausbildung jeder Qualitätsstufe zulassen?
Mit Verlaub, diese Wahlmöglichkeit gibt es nicht.
Die Anforderungen an einen Beruf hat der Auszubildende zu erfüllen.
Die Qualitätsstufe der Ausbildung hat dagegen der Ausbildende zu erfüllen.
Man muss die Ausbildung an die Auszubildenden anpassen und nicht die Auszubildenden an die Ausbildung. Ob es zweckmäßig ist, eine Schulform rigoros und ohne Berücksichtigung individueller Eignungsparameter von vornherein auszuschließen ist sicher diskussionswürdig.
Das Scheitern von Hauptschülern in der Ausbildung liegt nicht zwangsläufig am Hauptschulabschluss, sondern kann auch durch ein unzureichendes Ausbildungskonzept für solche Fälle verursacht werden.
Bat @ 14 Feb 2011, 11:16 hat geschrieben:Warum sollte man Lehrlinge bis zur Zwischenprüfung ausbilden und bezahlen, wenn man von vornherein mit einer statistischen Durchfallquote von 90% Prozent rechnet ... ?
Bat @ 14 Feb 2011, 11:24 hat geschrieben:Warum sollte ich einen Lehrling auch nur 1 Monat bezahlen und ausbilden, wenn die Statistik sagt, dass er es heutzutage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schafft, so er von der Hauptschule kommt ... ?
Jede Prüfung bietet die Möglichkeit, durchzufallen. Die Ausbildung eines Personenkreises in Frage zu stellen, und sich dabei nur auf die zugrunde liegende Schulbildung zu berufen, macht dankenswerterweise die Auseinandersetzung mit der eigentlichen Ausbildung und deren Verbesserungspotenzial überflüssig.
Zum EiB wird man - wie in anderen Lehrberufen auch - nicht in der Schule ausgebildet, sondern im Lehrbetrieb.