@ Electrification
Du vermischt hier zwei Dinge.
Steuerhinterziehung ist unbestreitbar eine Straftat. Der Staat muss mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln ermitteln, um die Täter Dingfest zu machen.
Eine Amnesty bei einer Selbstanzeige ist auch bei allen anderen Straftaten (außer Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung etc.) möglich, wenn der Täter Reue zeigt und den Schaden wieder gut macht. Aber auch bei schweren Straftaten wird eine Selbstanzeige und Reue zu einem milderen Urteil führen.
Auch der Ankauf einer „Steuer-CD“ ist eine Straftat, wie DumShitAward es ausgeführt hat. Keine Bank wird Kundendaten auf einer CD speichern und sie einem Finanzamt zum Kauf anbieten. Das machen kleine, illoyale Mitarbeiter, die mal schnell Kasse machen wollen.
Ich hatte in meinem Berufsleben sehr oft Zugriff auf Kundendaten, Umsatz u.ä. in elektronischer Form, die zumindest für die Konkurrenz interessant gewesen wären. Und damals gab es noch kein Internet in der heutigen Form, aber kopieren können hätte ich die Daten schon damals. Die Speichermedien waren allerdings noch etwas „primitiver“. Ich habe es aber
NICHT getan!
Es ist naiv darauf hinzuweisen, das die kopierten Daten an der Ursprungsstelle ja noch vorhanden seinen und somit sei es kein Diebstahl. Der volkstümliche Begriff „Datendiebstahl“ ist unscharf und natürlich nicht mit dem § 242 StGB abgedeckt. Es handelt es sich nicht um eine fremde bewegliche Sache, die einem anderen mit der Absicht sich oder einem Dritten anzueignen.
Vielmehr handelt es sich um einen Verstoß gegen § 202a StGB (Ausspähen von Daten), der im Wortlaut heißt:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Dazu heißt es weiter in Wikipedia:
Geschützt wird die Verfügungsbefugnis über Daten. Diese Norm ist sozusagen die allgemeine Strafbestimmung gegen den „elektronischen Hausfriedensbruch“.[1] Primär geht es um das Verschaffen von Daten. Dabei ist es nicht relevant, ob geschäftliche oder private Daten ausgespäht werden. §202a StGB erfasst unter anderem den Softwarediebstahl, das Ausspähen von Daten, den Wirtschaftsverrat und das Verschaffen von Unternehmensgeheimnissen. Nach Meinung einiger Juristen ist das Einhacken in fremde Datensysteme ohne das Verschaffen von Daten nicht gesetzwidrig, diese Einschätzung ist jedenfalls nach dem neuen Wortlaut der Norm, die die Strafbarkeit bereits mit der Erlangung des Zugangs beginnen lässt, nicht mehr haltbar. Das uneingeschränkte Lesen der illegal beschafften Daten erfüllt jedoch den Tatbestand des § 202a.
Zukünftig soll bereits der bloße unbefugte Zugang zu Computer- und Informationssystemen ("Hacking") strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich jemand Daten verschafft.
Da das Europarat-Übereinkommen die Strafbarkeit von bestimmten Vorbereitungshandlungen für Computerstraftaten vorschreibe, soll der im deutschen Recht bestehende Tatbestand des vorbereitenden Computerbetrugs auf das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden. Auch Vorbereitungshandlungen zu Datenveränderung und Computersabotage sollten in diesem Zusammenhang erfasst werden.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Aussp%C3%A4hen_von_Daten
Dies bedeutet, das der Lieferant der „Steuer-CDs“ sich gemäß § 202a StGB strafbar gemacht hat.
Wenn nun ein Bundesland eine solche CD, die auf einer Straftat beruht, aufkauft, macht sie sich der Hehlerei § 259 StGB (wie DumShitAward bereits anmerkte) schuldig, der da lautet:
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Sinngemäß forderst Du, eine rechtswidrige Tat (Steuerhinterziehung) mit anderen rechtswidrigen Taten (Ausspähen von Daten/Hehlerei) zu bekämpfen. Willkommen bei der Stasi 2.0. Die IM bekamen ja auch gute Honorare.
Hätte Deutschland ein vernünftiges Steuersystem, gäbe es keine Steuerflucht. Das trifft aber nicht nur auf Deutschland zu. Und wenn Du die Gier anprangerst, die gibt es vor allem bei der Re
gierung
Du setzt also Steuerhinterzieher mit Mördern und Totschlägern gleich? Wir sind aber Gott sei Dank nicht in China, wo solche Straftäter hingerichtet werden. Im Reich des lupenreinen Demokraten Putin kommen sie für 15 Jahre ins Arbeitslager.
Was hast Du an dem Steuerabkommen mit der Schweiz auszusetzen? Ab 2013 sollen die Schweizer Banken für ihre deutschen Kunden die gleichen Steuern abführen, wie es die deutschen Banken nach der Abgeltungssteuer auch tun müssen. Stört es Dich, dass es
anonym ist? Das ist bei den deutschen Banken auch so. Ein deutscher „Steuerhinterzieher“ kann also auch in Deutschland „Schwarzgeld“ auf deutschen Banken (und in Wertpapierdepots) haben. Wenn ihm die Abgeltungssteuer zu hoch ist, kann er das in seiner Steuererklärung geltend machen, wenn er auf eine höheren Steuersatz kommt, fällt er nur auf, wenn mal ein Abgleich
bei einem Verdacht vorgenommen wird. Dann müssen die Banken
nach einem richterlichen Beschluss die Daten offen legen.
Sorry, aber ein deutscher Staatsbürger, der aus welchen Gründen auch immer im Ausland lebt und bei einem dort einheimischen Arbeitgeber arbeitet kann nicht
zusätzlich den deutschen Steuergesetzen unterworfen werden. Auch nicht ein Deutscher, der seinen Wohnsitz in ein (benachbartes) Ausland verlegt. Dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarstaaten.
P.S.: Mir ist es egal, ob Beckenbauer, Michael Schumacher oder sonst ein „prominenter“ Sportler Österreicher, Schweizer oder Libanese wird. Ich habe den ganzen Rummel um „Berufssportler“ ohnehin satt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.