Interessant wären jetzt halt der genaue Wortlaut der einstweiligen Verfügung und der Franchise-Verträge - vor allem letztere werden aber wohl kaum öffentlich einsehbar werden.
Meine persönliche Vermutung: in der einstweiligen Verfügung wird wohl die Nutzung der Marke BurgerKing untersagt. Mich würde es angesichts der Historie nicht wundern, wenn die Yi-Ko Holding den Spielraum voll ausreizt, also das Markenlogo etc. entfernt, die Burger umbenennt und weiter in ähnlicher Rezeptur verkauft.
Ob dieser Versuch Erfolg hat, sei mal dahingestellt - ich habe da zumindest meine Zweifel. Die Abspaltung von Mr. Sub von Subway basierte ja auf der Unzufriedenheit mit Subway und deren Lizenzgebühren - sprich: wir bleiben bei leckeren Sandwiches, nur halt unter anderem Namen. Das hat natürlich nen besseren Rückhalt bei den Kunden, als wenn es Yi-Ko versuchen würde. Das Markenzeichen BK wäre dann weg, ebenso wie die Laufkundschaft und BurgerKing dürfte auch nichts unversucht lassen, damit die Kunden den Skandal vergessen. Bestenfalls sind so einige Filialen haltbar, aber keineswegs alle 89 Filialen.
Sicher wird es in München auch mittelfristig wieder BK-Filialen geben, da ja eine Nachfrage nach der Kette vorhanden ist. Andere Franchise-Nehmer sind sicher sehr interessiert daran, in München einen Fuß in die Tür zu bekommen und ehemalige Yi-Ko-Filialen zu übernehmen oder an ganz neuen Standorten einen BurgerKing zu eröffnen.
Und für alle Bahnfreaks noch was gutes: man kann beim Umsteigen in München Hbf mal schauen, ob die BK-Filialen noch geöffnet haben, schon zu sind oder irgendwelche Markenlogos etc. entfernt wurden. Bringt bissi Spannung in die sonst ungenutzte Wartezeit auf den nächsten Zug
