Boris Merath @ 13 May 2015, 00:03 hat geschrieben:Auf einer gemächlichen Zugleitbetriebsstrecke sollte das schon die meisten Fälle abdecken. Kein Tf wird freiwillig so eine Warnung ignorieren.
"Die meisten Fälle" ist nicht
alle Fälle und auch kein einziger sonstiger Unfall auf Schienen wurde von einen Tf "freiwillig" verursacht.
Problematisch ist, dass nicht bereits das Anfahren verhindert wird. Wenn also eine Zugkreuzung vergessen wurde besteht natürlich die Gefahr, dass der kreuzende Zug grade am Einfahren ist. Das ist bei anderen Systemen aber auch nicht anders.
(...) Es nutzt nichts, wenn die Codenummer (wie bei dem System) immer die selbe ist. Der Tf hat da den Führerstand gewechselt, ist eingestiegen, hat die Fahrerlaubnis von der Fahrt eine Runde vorher gesehen und dessen Codenummer eingetippt. Damit hat das GPS-System natürlich nicht gemeckert - das hatte ja alles was es braucht.
Und darum ist es zu gefährlich. Bei PZB 90 steht der Zug vor dem Grenzzeichen. Daher führt im Reisezugverkehr kein Weg daran vorbei. Jede andere Idee, die diese Sicherheit einsparen will ist grob fahrlässig!
Dabei wäre das in meinen Augen sogar recht einfach wesentlich besser lösbar - die Codenummer müsste eine Abhängigkeit zum Datum und der Uhrzeit haben. Alle 5 Minuten gibt es eine andere gültige Codenummer, die 10 Minuten gilt. Der Zugleiter hat einen PC, der die Codenummern generiert.
Das hilft aber alles nichts, wenn der Tf pennt und einfach mal losfährt und nicht darauf achtet. Das kann eben nie ausgeschlossen werden. Eine Ablenkung durch hohen Geräuschpegel im Zug oder direkt neben der Strecke reicht aus, um die GPS-Warnung zu eliminieren.
In dem Fall muss es eine Zwangsbremsung geben, was dort nicht erfolgt.
Das alte System müsste daher m.M. sofort eingestellt werden.
Das neue Sytem ist besser:
mapic @ 13 May 2015, 07:05 hat geschrieben:mit dem aktuell bei der Pinzgauer Lokalbahn eingesetzten Zugsicherungssystem (RZL) ist das alles überhaupt kein Problem. Da gibts sogar eine Traktionssperre für einen Zug, der in einer Station steht und keine Fahr- oder Rangiererlaubnis hat.
http://knoll-tts.com/assets/user/files/Pr%...2010.%20WEK.pdf (Ab Folie 19)
Dort ist erklärt, dass bei Überfahren des Endes der Fahrerlaubnis oder bei unerlaubtem einfahren in einen Abschnitt, eine Zwangsbremsung erfolgt.
Daher ist die Sicherheit im Vergleich mit PZB 90 mindestens gleichwertig.
Allerdings ist das für die Züge umständlicher einzubauen und mehr für Lokalbahnen, die ausschließlich auf solchen Strecken fahren geeignet.
Bei der DB würde der Einbau in alle Tfz, den Kostenfaktor wieder relativieren.