Lazarus @ 10 Aug 2015, 00:00 hat geschrieben: Das grösste Problem dürfte aber für die LH ohne nicht der Schadensersatz oder punitive damages sein. Das zahlt zur Not größtenteils eh die Versicherung. Viel gravierender könnte werden, wenn die amerikanische Justiz erstmal anfängt, sich mit der Tatsache zu befassen, ob Lubitz überhaupt fliegen durfte und das Medical Center der LH zerlegt. Dann könnte es für die LH so richtig fies werden, wenn die komplette Pilotenausbildung auf den Prüfstand kommt.
Und die sämtlicher US- und sonstiger Airlines gleich mit? Was die Pilotenausbildung angeht, nimmt die LH-Tochter LFT nach wie vor eine Vorreiter-Rolle ein. Künftig wird dann auch die Fahrschule verklagt, und nicht mehr der Auto-Fahrer? Ich trau den Amis sogar eine Klage gegen Airbus zu - warum hat der Hersteller hier keine (technisch durchaus möglichen) Sicherheiten eingebaut, welche eine derartige missbräuchliche Verwendung verhindern können? (Hat kein Hersteller, aber das ist ja nebensächlich) .
Soweit ich weiss, kann Germanwings in den USA gar nicht verklagt werden, da Germanwings in den USA nicht vertreten ist. Die Blutegel-Anwälte würden so oder so die weit potentere LH selbst verklagen wollen, und sich dafür eine Begründung ausdenken, warum LH als Eigentümer der GWI für GWI-Unfälle haftbar ist.
die LFT als verantwortliche für die Pilotenausbildung ist für mich ziemlich raus. Die hat nur ihren Job gemacht, wie bei jedem anderen auch. Ein "Schuss" gegen den Medizinischen Dienst, mit der Frage, ob Lubitz aus medizinischen Gründen ein Flugverbot ausgesprochen hätte müssen, mag gestellt werden. Nur sehe ich auch dafür nach bisherigem Standard keinerlei Rechtsgrundlage, ein solches aussprechen zu dürfen.
Ob und wie viel davon dann "die Versicherung" übernimmt, steht auf einem völlig anderen Blatt. Ich wüsste nur gerne, welche Versicherung genau das denn sein soll. Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe sogenannter "nicht versicherbarer Risiken", von da her kann die Einstellung "zahlt eh die Versicherung" ziemlich fatal sein.