[M] Avenio Sammelthema

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
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mmouse
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Beitrag von mmouse »

Jojo423 @ 5 Aug 2018, 21:13 hat geschrieben: Dir TAB ist aber dann für evtl Unfälle verantwortlich. Zumindest solange, wie sie sich durch Dokumente nicht rausreden lassen können. Insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Gericht die TAB dazu zwingen kann ein Fahrzeug zuzulassen.
Nein, Du hast mich nicht ganz verstanden. In Sachen Gleichbehandlung geht es nicht darum, dass die TAB zur Zulassung gezwungen wird - sondern dass ein Gericht der Prüf-Wut der TAB klare Grenzen aufzeigt, nämlich eben den allgemein in allen anderen Regierungsbezirken und Bundesländern üblichen Umfang.

Nach dieser zeitlich und inhaltlich dann hoffentlich begrenzten Prüfung kann die TAB einen Bescheid erlassen wie sie es für richtig hält, ablehnend oder zustimmend. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst Du dann eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. (Kann sich jemand vorstellen, dass es tatsächlich einen Ablehnungsbescheid für die Avenios oder C2 geben könnte? Das wäre eine ziemlich dicke Schlagzeile, mit ziemlich vielen für die TAB unangenehmen Nachfragen.)

Aktuell ist doch das Problem, dass die TAB gar keinen Bescheid erlässt, sondern endlos prüft und immer neue Unterlagen fordert.
Ein Vier-Milliarden-Tunnel ist kein Ersatz für ein sinnvolles Nahverkehrskonzept.
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Beitrag von Cloakmaster »

Michi Greger @ 4 Aug 2018, 01:30 hat geschrieben:
Bremen - Regelspur - 2,30m (GT8N) (Umstellung auf 2,65m mit GT8N1 im Bau)
Sollte inzwischen abgeschlossen sein.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

mmouse @ 5 Aug 2018, 21:51 hat geschrieben: Ich denke sogar, dass schon das Einreichen einer Klage (oder evtl. sogar die klare Fristsetzung mit Klage-Androhung) reichen würde, um den Laden in Bewegung zu kriegen.
Mit Sicherheit nicht, denn dann müsste ja statt der Zulassung erst einmal die Klage bearbeitet werden. (Wer das bestreitet, weiß nicht, wie eine Behörde funktioniert.)
Beste Grüße usw....
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Jojo423 @ 5 Aug 2018, 22:11 hat geschrieben: Weichen kann man nicht von der Stange kaufen.
Aber man kann sich die wichtigsten auf Lager legen. Hat man früher gemacht, hat man aber eingespart, um besser zu werden. <_<
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Beitrag von P-fan »

sebastian_t @ 5 Aug 2018, 11:08 hat geschrieben: Oh je, oh je.
Seid ihr so einfach gestrickt dass ihr meint die SWM (zum Tausendstens, die MVG hat keine Fahrzeuge) sich Fahrzeuge bestellt und dann nicht zu Testfahrten losfährt obwohl sie es von der TAB aus dürfte?

Werdet doch mal vernünftig, das Geschimpfe ist doch unsachlich.

Und: die Avenio 2 sind anders, liest euch mal die Daten im Vergleich zu. Wenn Eure Kompetenz so hoch ist wie angepriesen, werdet ihr die Unterschiede schon merken.
Ob MVG oder SWM oder sonstjemand Eigentümer/Besitzer ist, braucht mich als Fahrgast nicht zu interessieren, und es interessiert mich auch nicht, genausowenig ob der Stromabnehmer vorne, in der Mitte oder hinten ist.

Von Interesse ist hingegen, dass nun 22 Fahrzeuge herumgammeln. Und selbst wenn mit ein oder zwei Exemplaren Probefahrten stattfänden - was ja offensichtlich nicht der Fall ist, dann stehen immer noch 20 Fahrzeuge untätig herum.

Bitte konkretisiere deine Andeutung: "und dann nicht zu Testfahrten losfährt obwohl sie es von der TAB aus dürfte"

Darf sie oder darf sie nicht? Und dann bitte mal ein oder zwei Beispiele, was an den "Avenio 2" nun anders ist, danke!
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Beitrag von Didy »

mmouse @ 5 Aug 2018, 21:51 hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass das auf dem Rechtsweg noch wesentlich teurer oder langwieriger werden würde.
Doch. Weil erstens, die Leute in der TAB müssen sich dann auch um die Klagen kümmern, solange bleibt die eigentliche Sacharbeit liegen (wie schon Wildwechsel sagte).
Außerdem vergiftet eine Klage erst recht das Klima. D.h. es geht künftig entweder noch langsamer, oder du darfst das mit der Klage jedesmal machen.
mmouse @ 5 Aug 2018, 22:27 hat geschrieben:der zusätzlich für den (Defekt-)Fall der Fälle eine vorrangige Belieferung innerhalb von n Tagen vorsieht. n sinnvollerweise <= 7 oder sowas, denn wenn an einer wirklich häßlichen Stelle etwas wirklich kaputtgeht, hat man sonst ein ernsthaftes Problem.
Ich glaube nicht, dass eine Weiche mitsamt herstellen eventuell notwendiger Gießformen, Abkühlen, Nacharbeiten etc. innerhalb 7 Tage hergestellt ist. Selbst wenn ein passender "Arbeitsplatz" frei ist.
(Zudem glaube ich nicht, dass man wenn kein Arbeitsplatz frei ist, einen Herstellvorgang "abbricht".)
Und selbst wenn ist das irre teuer.

Nein, ganz ehrlich, in der Bahnindustrie sind lange Lieferzeiten üblich. Speziell wenn der Hersteller noch Teile von einem Vorlieferant braucht.
Da kannst du noch so sehr mit Geld winken, schneller als x geht es nicht.

Für Systemkritische Weichen (Aufteilung der U-Bahn-Stammstrecken) muss man die Teile aus meiner Sicht da haben. Ob man das hat oder ob man glaubte da sparen zu können, keine Ahnung.
Für "Standardweichen" die vielfach im Netz vorkommen (so es das gibt) wären Ersatzteile auch kein Fehler.
Alles andere - Shit happens, neue Weiche bestellen und solange La einrichten. Oder wenn man auf die Weiche verzichten kann, Herzstück rauswerfen und gerades Stück Gleis einbauen.

Und nein - man kann einen Defekt nicht vorausberechnen.
Man kann einen Verschleiß berechnen und sagen, wann man Verschleißbedingt tauschen muss.
Sonstige Defekte sind zufällige Defekte. Wie der Name schon sagt, die kommen zufällig irgendwann. Das ganze folgt einer Badewannenkurve https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverteilung : Erst Frühausfälle, dann lange niedrige Ausfälle, irgendwann am Ende der Lebensdauer wieder erhöhte Ausfälle.
Mit Erfahrung über Jahrzehnte kann man sicher sagen, wann der hintere Anstieg der Badewannenkurve ungefähr zu erwarten ist. Wenn das üblicherweise nach z.B. 30-35 Jahren ist, kann man sagen, okay nach 30 Jahren tauschen wir.
Das hilft aber nicht gegen die zufälligen Ausfälle zwischendrin oder gar gegen Frühausfälle.
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mmouse
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Beitrag von mmouse »

@Didy: Alles vermutlich richtig, es ist mir auch egal, ob man in seine Verträge Vorratshaltung oder Lieferfristen von 7, 30 oder 60 Tagen reinschreibt.

Denn das alles geht am eigentlichen Problem vorbei. Wir reden in München über Langsamfahrstellen an Weichen, die mittlerweile seit eineinhalb Jahren oder länger existieren. Ein, aber nicht das einzige Beispiel: Theresienwiese Richtung Westen.
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Beitrag von 146225 »

Jojo423 @ 5 Aug 2018, 21:13 hat geschrieben: Dir TAB ist aber dann für evtl Unfälle verantwortlich. Zumindest solange, wie sie sich durch Dokumente nicht rausreden lassen können. Insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Gericht die TAB dazu zwingen kann ein Fahrzeug zuzulassen.
Das mag ja so sein, aber die Frage ob im Rest der Republik dann nur leichtfertige Schluderer in den Behörden sitzen, die kein Risiko kennen und fürchten und einfach alles in meist kurzer Zeit zulassen, stellt sich ja dann tatsächlich. Wenn der oberbayrische Weg der richtige sein sollte, ist der Rest ja ein höllisches Inferno sondersgleichen!
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Beitrag von Didy »

mmouse @ 5 Aug 2018, 23:33 hat geschrieben:Denn das alles geht am eigentlichen Problem vorbei. Wir reden in München über Langsamfahrstellen an Weichen, die mittlerweile seit eineinhalb Jahren oder länger existieren.
Dann geht dein Vorschlag aber auch am Problem vorbei. Denn in eineinhalb Jahren sollte man eine Weiche auch ohne Sondervertrag bekommen.
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Beitrag von EasyDor »

Didy @ 6 Aug 2018, 10:11 hat geschrieben: Dann geht dein Vorschlag aber auch am Problem vorbei. Denn in eineinhalb Jahren sollte man eine Weiche auch ohne Sondervertrag bekommen.
Interessant finde ich auch solche "systemrelevanten" Weichen wie die am Kolumbusplatz (Abzweig U1) die, seitdem sie einmal gebrochen und dann nach 3-4 Monaten getauscht worden ist, seitdem immer wieder Probleme macht.
Das sagt mir als Laie, dass man wohl nicht nur Lieferanten mit sehr langen Lieferzeiten hat sondern deren Qualität auch nicht passt.
Im Falle der Tram-Kreuzung am Stachus hatte man das ja sogar mal zugegeben. Dort kann man aber auch, im Gegensatz zur U, nicht einfach Klammern hinschrauben und das ganze dann monatelang mit 25/40 kmh befahren.

Und dann gibt es noch so Langsamfahrstellen die nichts mit Weichen zu tun haben, z.B. unter der Isar, bei der Fraunhoferstr. Da ist auf gerader Strecke ohne Weiche seit längerem eine La die den eh schon nicht mehr funktionierenden Fahrplan der U2 durcheinanderwürfelt... :(
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
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Beitrag von Wildwechsel »

EasyDor @ 6 Aug 2018, 11:57 hat geschrieben:Interessant finde ich auch solche "systemrelevanten" Weichen wie die am Kolumbusplatz (Abzweig U1) die, seitdem sie einmal gebrochen und dann nach 3-4 Monaten getauscht worden ist, seitdem immer wieder Probleme macht.
Der neue Radlenker, der den alten gebrochenen ersetzt, muss sich erst noch setzen - so zumindest die Aussage des MVG-Social-Media-Teams auf Facebook.

EasyDor @ 6 Aug 2018, 11:57 hat geschrieben:Und dann gibt es noch so Langsamfahrstellen die nichts mit Weichen zu tun haben, z.B. unter der Isar, bei der Fraunhoferstr. Da ist auf gerader Strecke ohne Weiche seit längerem eine La die den eh schon nicht mehr funktionierenden Fahrplan der U2 durcheinanderwürfelt... :(
Schienenbruch, könnte man reparieren, will man aber nicht.
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Beitrag von Auer Trambahner »

Wildwechsel @ 6 Aug 2018, 13:05 hat geschrieben: Schienenbruch, könnte man reparieren, will man aber nicht.
Es ist nicht die passende Temperatur?
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Verglichen mit der Oberfläche sollten Temperaturschwankungen im Tunnel doch eher gering ausfallen.
Beste Grüße usw....
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Beitrag von Entenfang »

Wildwechsel @ 6 Aug 2018, 13:29 hat geschrieben: Verglichen mit der Oberfläche sollten Temperaturschwankungen im Tunnel doch eher gering ausfallen.
Was nicht heißt, dass es nicht trotzdem zu warm sein kann.
Mein Bahnjahr 2025
Zurückgelegte Strecke: 30.600 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,2 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 882 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 79 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 3,8% - Fahrtkosten: 10,0 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 89,1% -
3-min-Pünktlichkeit innerhalb CH: 90,4% - 6-min-Pünktlichkeit innerhalb D sowie international D/CH: 57,8%
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Beitrag von mmouse »

Entenfang @ 6 Aug 2018, 13:11 hat geschrieben: Was nicht heißt, dass es nicht trotzdem zu warm sein kann.
Seit wann ist es heiß? Und seit wann existiert die La an der Fraunhoferstraße?

Ich meine die wär' mir schon im Mai aufgefallen. Kann mich aber auch täuschen bzw. sie mit der nächsten La an der Silberhornstr. stadteinwärts verwechseln :ph34r:
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Beitrag von Mark8031 »

Im Wiki hat jemand eine Seite zu den LAs angelegt. Ist zwar jetzt für rückwirkend keine Übersicht, aber für die Zukunft kann man das gut dokumentieren. Dürft Euch gerne beteiligen, Anmeldung nicht zwingend notwendig.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
sebastian_t
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Beitrag von sebastian_t »

P-fan @ 5 Aug 2018, 22:59 hat geschrieben: Ob MVG oder SWM oder sonstjemand Eigentümer/Besitzer ist, braucht mich als Fahrgast nicht zu interessieren, und es interessiert mich auch nicht, genausowenig ob der Stromabnehmer vorne, in der Mitte oder hinten ist.

Bitte konkretisiere deine Andeutung: "und dann nicht zu Testfahrten losfährt obwohl sie es von der TAB aus dürfte"

Darf sie oder darf sie nicht? Und dann bitte mal ein oder zwei Beispiele, was an den "Avenio 2" nun anders ist, danke!
Wenn Dich Besitzer und Eigentümer nicht interessieren, woher weißt Du dass Du den Richtigen schimpfst?
...und wenn Dich auch nicht interessiert wo der Stromabnehmer ist, warum interessieren Dich technische Unterschiede?
Aber ich will ja so nicht sein.

Ja, alle (Test)Fahrten müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

zB:
1: leichter, betrifft Entgleisungsberechnungen
2: 6x100kW anstatt 6x120kW, betrifft Bremsberechnung bei elektrischer Bremse

Simsalabim, andere Zulassung, geh nicht über Los, fahr nicht los.

Im Ausland munkelt man der Mauerbau wäre gar nicht notwendig gewesen, eine rote Ampel hätte gereicht.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

Sind jetzt eigentlich nach der Auslieferung noch Bestellungen aus dem Rahmenvertrag offen? Oder hat man bislang noch nichts abgerufen?
Hab da etwas den Überblick verloren, es gab ja ständig diese Wasserstandsmeldungen von sonstwo man wolle wirklich zusätzliche bestellen. Aber konkrete Unterschriften unter weiteren Kaufverträgen hat es nicht gegeben?

Und zu der Spekulation die VAG in N könne auch welche bestellen - das ist unangebracht optimistisch, denn dass hieße ja eine 180° Kehrtwende vom "bewährten" Erfolgskonzept da: Wir machen immer nur auf den allerletzten Drücker das minimalst ausreichende... Außer bei Fahrpreiserhöhungen
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

sebastian_t @ 6 Aug 2018, 17:57 hat geschrieben: Ja, alle (Test)Fahrten müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Das gilt nur im Bereich der TAB Oberbayern, in Restdeutschland gilt immer noch das was in der Bostrab steht:
Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat.
Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.

In anderen Betrieben wird der Zug angeliefert und.geht nach wenigen Tagen fuer die noetigen Messungen aufs Netz. Nur in Muenchen dauert es schon Monate, bis ueberhaupt mit den fuer die Zulassung noetigen Messungen begonnen werden darf.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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mmouse
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Beitrag von mmouse »

Boris Merath @ 7 Aug 2018, 09:20 hat geschrieben: Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.
So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

mmouse @ 7 Aug 2018, 12:46 hat geschrieben:
Boris Merath @ 7 Aug 2018, 09:20 hat geschrieben: Im Klartext: Testfahrten sind erlaubt, der Betriebsleiter genehmigt. Nur die TAB Oberbayern ist der Meinung dass man jede Testfahrt Wochen oder Monatelang vorher und mit 10 laufenden Metern Aktenordnern unterfuettert beantragen muss.
So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
Damit erreicht man aber nur, das sich die TAB immer neue Restriktionen einfallen lässt. Wenn man sich gegenüber der TAB auch so verhält, wie man manchmal mit seinen zahlenden Kunden umspringt, wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht, das die TAB sich querstellt....
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von Hot Doc »

Das ist immer eine Frage des Ausmaßes. Wenn mein Nachbar mal um 11 Uhr Lärm macht, sag ich nichts, macht er es 5 Tage hintereinander, komme ich mal bei ihm vorbei und bitte um Ruhe. Macht er es trotzdem noch 2 Wochen weiter, werde ich irgendwann die Polizei rufen und/oder ihn anzeigen. Auch auf die Gefahr hin, dass der sich mir gegenüber noch stoffeliger benimmt.
Bei der TAB sind die 2 Wochen Lärmterror schon lange rum um bei dem Bild zu bleiben.
Ich weiß eigentlich manchmal nicht, was da noch schlimmer werden soll.
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Beitrag von sebastian_t »

Lazarus @ 7 Aug 2018, 17:29 hat geschrieben: Wenn man sich gegenüber der TAB auch so verhält, wie man manchmal mit seinen zahlenden Kunden umspringt, wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht, das die TAB sich querstellt....
Beachte das Abhängigkeitsverhältnis - die SWM braucht die Genehmigung, die Behörde nicht.
Der größtmögliche Sicherheitszustand für ein Genehmiger ist Nichtfahren.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

mmouse @ 5 Aug 2018, 21:31 hat geschrieben:Nichts von alledem hat die Stadt München/SWM/MVG in den letzten zehn Jahren irgendwie sinnvoll versucht. Das lässt für mich nur drei mögliche Schlüsse zu:
- Man ist inzwischen so kaputtgespart und planlos, dass nicht einmal mehr die Rechtsabteilung weiß was sie zu tun hat.
- Man ist sich intern sehr wohl bewusst, dass man selbst (mit)schuld an dem Zulassungs-Gewürge hat. Die ständigen gegenteiligen Verlautbarungen wären dann nichts weiter als die übliche Blabla-PR.
- Man ist intern ganz froh, dass Zulassungen so endlos lange dauern, weil sonst plötzlich andere Mängel öffentlich auffallen würden: Ein dichter U-Bahn-Zugbetrieb mit mehr Fahrzeugen würde an den Dutzenden Langsamfahrstellen scheitern. Und 20 zusätzlich zugelassene Trambahnen würden ja nur 20 (bzw. mehr) zusätzliche Fahrer erfordern, die man eh nicht hat.
Variante 4: Es gibt dabei Probleme, an die selbsternannte Bundestrainer...äh, Verkehrsexperten nicht denken. Bewirb Dich doch mal bei der MVG in der Rechtsabteilung, wenn Du so genau weißt wie das Problem zu lösen ist.
Iarn @ 5 Aug 2018, 22:16 hat geschrieben:Nein, ich beziehe mich auf nicht dokumentierte Arbeiten bei der U-Bahn, das ist ein anderer Sachverhalt.
Ach komm... natürlich sind nicht dokumentierte Arbeiten nicht gut, das erklärt aber nicht das riesige Theater das die TAB da veranstaltet. Und es ist jetzt nicht so dass so etwas nur bei der MVG schieflaufen würde. Zumal die TAB schon viel länger Probleme macht als diese nicht dokumentierten Arbeiten. Da jetzt immer und immer wieder auf dem Punkt rumzureiten ist auch übertrieben.
mmouse @ 5 Aug 2018, 22:27 hat geschrieben:Weichen gehen seltenst überraschend kaputt, sondern normalerweise aufgrund Verschleiß. Das kann man im vorhinein berechnen, und vorausschauend austauschen.
Oder durch Fertigungsfehler. Oder oder oder. Ganz so einfach ist es dann leider auch nicht.
Dafür schließt man mit dem Lieferant seines Vertrauens einen langfristigen Rahmenvertrag, der zusätzlich für den (Defekt-)Fall der Fälle eine vorrangige Belieferung innerhalb von n Tagen vorsieht. n sinnvollerweise <= 7 oder sowas
Meines Wissens nach gibt es keinen Hersteller der solche Verträge anbietet. Im Weichensegment gibt es nur sehr wenige Hersteller, und deren Auftragsbücher sind sehr gut gefüllt. So musste z.B. die DB schon Baustellen absagen weil sie keine Hersteller gefunden hat die ihnen die benötigten Weichen geliefert hätten, und im Gegensatz zur MVG hat es die DB als Großkunde noch deutlich leichter.
Aus genau diesem Grund betreibt die DB ja in Witten ein eigenes Weichenwerk, das ist aber auch gut ausgelastet.
Und wenn man mehr Baumaßnahmen hat als Termine in den nächsten Wochen, muss man wohl seine Bau-Kapazitäten aufstocken.
Da gehts ja nicht nur um die vorhandenen Mitarbeiter oder Geräte, sondern auch darum dass
a) Man pro Linie nicht mehrere Abschnitte eingleisig fahren kann im Spätverkehr
b) sich die Bauarbeiten nicht gegenseitig behindern (es kommt blöd wenn der Bauzug zur Baustelle 1 nicht fahren kann, weil Baustelle 2 das Gleis ausgebaut hat).
Balduin @ 7 Aug 2018, 09:55 hat geschrieben:Sind jetzt eigentlich nach der Auslieferung noch Bestellungen aus dem Rahmenvertrag offen?
Klar, von dem Rahmenvertrag ist ja nur ein Bruchteil abgerufen bisher.
Oder hat man bislang noch nichts abgerufen?
Ich würde mal davon ausgehen dass man erst abruft wenn die erste Runde zugelassen ist und fährt. Das wäre jedenfalls die vernünftige Variante.
mmouse @ 7 Aug 2018, 12:46 hat geschrieben:So, auch hierzu mal wieder die einfache juristische Frage: Warum lässt man sich das gefallen?

Der Zug kommt, der Betriebsleiter genehmigt, los geht die Probefahrt. Falls aus der TAB tatsächlich ein Bescheid/Anordnung/Untersagung kommt, legt man Widerspruch ein. Wird der abgelehnt, reicht man Klage dagegen ein und beantragt eine einstweilige Verfügung um weiter probefahren zu können.

Ist das wirklich so schwer? So schwer, dass man sich lieber inzwischen zehn Jahre lang seinen ganzen Betrieb kaputtmachen lässt?
Ich bin kein Jurist, die Stellung und der Ermessensspielraum der TAB dürfte aber ziemlich hoch sein.

Bei dem Versuch, den negativen Planfeststellungsbescheid zur Nordtangente vor Gericht anzufechten hat das Gericht ja nur entschieden dass es nicht über Sachthemen entscheidet, weil die Regierung von Oberbayern einen großen Ermessensspielraum hat. Ich könnte mir gut vorstellen dass das beim Thema Zulassungen durchaus ähnlich ist.

Dass die MVG gegen Entscheide der TAB durchaus rechtlich vorgeht sieht man ja an dem Gerichtsverfahren zum Wartungshandbuch der Avenios. Wenn man jetzt die Zulassung dadurch verzögert dass man erstmal zwei Jahre prozessiert, nur um dann vom Gericht gesagt zu bekommen dass die TAB das selber entscheiden darf, ist das halt auch eher nicht so zielführend.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von mmouse »

Boris Merath @ 9 Aug 2018, 23:48 hat geschrieben:Bei dem Versuch, den negativen Planfeststellungsbescheid zur Nordtangente vor Gericht anzufechten hat das Gericht ja nur entschieden dass es nicht über Sachthemen entscheidet, weil die Regierung von Oberbayern einen großen Ermessensspielraum hat. Ich könnte mir gut vorstellen dass das beim Thema Zulassungen durchaus ähnlich ist.
Die Nordtangente ist ein schlechter Vergleich, denke ich. Denn da geht es um ein konkretes, ja durchaus komplexes Einzelprojekt.

Die Zulassung von Neufahrzeugen auf einem bestehenden Streckennetz ist dagegen ein Vorgang, der bundesweit ständig vorkommt. Ich würde dazu vor Gericht auch garnicht inhaltlich argumentieren ("Ist diese Schraube nun geeignet oder nicht..."), sondern grundsätzlich auf Gleichbehandlung klagen, d.h. die TAB Oberbayern soll sich gefälligst so benehmen wie alle anderen TABs dieser Republik.
Dass die MVG gegen Entscheide der TAB durchaus rechtlich vorgeht sieht man ja an dem Gerichtsverfahren zum Wartungshandbuch der Avenios. Wenn man jetzt die Zulassung dadurch verzögert dass man erstmal zwei Jahre prozessiert, nur um dann vom Gericht gesagt zu bekommen dass die TAB das selber entscheiden darf, ist das halt auch eher nicht so zielführend.
Ich bin nun wirklich kein Prozesshansel - aber was würdest Du denn angesichts der immer wieder jahrelangen Verzögerungen für zielführend halten?
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Beitrag von Iarn »

Boris Merath @ 9 Aug 2018, 23:48 hat geschrieben:Ach komm... natürlich sind nicht dokumentierte Arbeiten nicht gut, das erklärt aber nicht das riesige Theater das die TAB da veranstaltet. Und es ist jetzt nicht so dass so etwas nur bei der MVG schieflaufen würde. Zumal die TAB schon viel länger Probleme macht als diese nicht dokumentierten Arbeiten. Da jetzt immer und immer wieder auf dem Punkt rumzureiten ist auch übertrieben.
Es ist halt ein Punkt, der durch die Süddeutsche dokumentiert ist und selbst von denjenigen, die sofort alles hinterfragen, was die MVG kritisiert, nicht in Abrede gestellt wird. Und solange es hier im Forum Leute wie Jojo423 gibt, werde ich immer wieder auf dem Punkt rum reiten.

Abgesehen davon gibt es hier im Forum ja durchaus eine Menge Leute, die Ahnung von der Materie und einen Blick hinter die Kulissen haben (nehmen wir mal als nicht-ausschließliches Beispiel Elchris) und trotzdem einige Hinweise geben, dass es bei der MVG nicht so superduper ist, wie hier von einigen hier immer hingestellt.
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Beitrag von viafierretica »

Ein Gerichtsverfahren gegen eine Aufsichtsbehörde dürfte alles andere als einfach sein und gewiss nicht das Klima verbessern. Da muss man schon handfeste Beweise haben, und selbst eine reine Weste. Das kann ich mir bei der MVG nicht vorstellen. Wenn dann die Aufsichtsbehörde gewinnt, dürfte es nur noch länger dauern...
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Beitrag von Balduin »

Evtl. tut sich ja nach dem 14.10. etwas - da auf beiden Seiten sicher auch (partei)politisches Taktieren eine Rolle spielt, könnte dann wenn mal wieder "klare Verhältnisse" herrschen wieder mehr Bereitschaft da sein sich zusammenzusetzen, sachlich zu diskutieren und eben eine rationale Lösung zu finden.
Ok, vielleicht ist hier auch nur der Wunsch Vater des Gedanken...
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Balduin @ 10 Aug 2018, 12:08 hat geschrieben: Evtl. tut sich ja nach dem 14.10. etwas - da auf beiden Seiten sicher auch (partei)politisches Taktieren eine Rolle spielt, könnte dann wenn mal wieder "klare Verhältnisse" herrschen wieder mehr Bereitschaft da sein sich zusammenzusetzen, sachlich zu diskutieren und eben eine rationale Lösung zu finden.
Ok, vielleicht ist hier auch nur der Wunsch Vater des Gedanken...
Nach dem 14.10. dürfte sich das Thema Gartentram zum Glück endgültig erledigt haben. :ph34r:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
146225
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Beitrag von 146225 »

Lazarus @ 10 Aug 2018, 15:19 hat geschrieben: Nach dem 14.10. dürfte sich das Thema Gartentram zum Glück endgültig erledigt haben. :ph34r:
Uuuuuiiii, was der alles weiß ... :rolleyes:
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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