Vielen Dank! Dort steht in §6: "Die Grundstückseigentümer haben die Hausnummernschilder und die Hinweisschilder nach Erteilung der Hausnummern selbst anzuschaffen, anzubringen, zu unterhalten und zu erneuern."Rohrbacher hat geschrieben: ↑11 Aug 2025, 20:04
Auch in München gibt es eine Hausnummernsatzung, da steht alles drin.![]()
Das erklärt auch, warum Zusammenschreibung und Getrenntschreibung von Straßennamen gelegentlich falsch sind.