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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Die Ergebnisse der BA Wahlen sind nun Online

Hier schneiden die Grünen noch stärker als bei der Stadtratswahl ab. Bei uns in der Maxvorstadt kommen sie auf 48%, selbst im beschaulichen Bogenhausen auf über 30%. Anscheinend profitieren sie stark davon, dass die meisten Kleinen in den Bezirksausschüssen nicht antreten. Die CSU kann sich an den Rändern behaupten, auch wenn sie überall verliert. Selbst die Hochburg Pasing wurde an die Grünen verloren. Die SPD verliert nach einem ersten Überblick meinerseits noch stärker.
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bestia_negra
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Beitrag von bestia_negra »

Die SPD hat in fast allen Stadtbezirken die meisten Prozentpunkte verloren und das meist zweistellig.

Die Grünen haben fast überall zweistellig dazugewonnen.

Auch die CSU ist ein klarer Wahlverlierer in den Bezirksausschüssen, wenn auch nicht ganz so extrem wie die SPD.

Bei den kleinen Parteien hat sich nicht so viel getan.


Erfreulich: Die AfD spielt so gut wie keine Rolle. Ist in einigen Bezirken gar nicht angetreten und in den anderen meist im Bereich 2,x%....


Wenn die Entwicklung so weitergeht, dann wird München eine grüne Hochburg.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Selbst Pasing wird Grün. Das bedeutet keine U5 nach Pasing die nächsten 10 - 15 Jahre....
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Lazarus @ 20 Mar 2020, 20:29 hat geschrieben: Selbst Pasing wird Grün. Das bedeutet keine U5 nach Pasing die nächsten 10 - 15 Jahre....
Als wenn der BA Pasing was zu sagen hätte.
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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

1. siehe Iarn
2. wäre auch nicht so schlimm (sagt einer, der von der Verlängerung direkt profitieren würde)
Caesarion
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Beitrag von Caesarion »

Iarn @ 20 Mar 2020, 16:14 hat geschrieben: Jo, sieht so aus.

Wobei eine reine Briefwahl im deutschen Wahlrecht meines Erachtens auch nicht möglich ist die wird im Rahmen einer Allgemeinverfügung im Bayern trotzdem so gehandhabt.
Hier sticht wahrscheinlich das Infektionschutzgesetz die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Caesarion @ 21 Mar 2020, 04:51 hat geschrieben:
Hier sticht wahrscheinlich das Infektionschutzgesetz die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
Tatsächlich mehren sich die Stimmen von Verfassungsrechtlern, welche sagen, daß genau das nicht der Fall ist. Man hätte dazu das Wahlrecht kurzfristig ändern müssen und - können, wobei auch das verfassungsrechtlich bedenklich wäre, weil damit das Prinzip der "öffentlichen Wahl" ausgehebelt wird.
Caesarion
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Beitrag von Caesarion »

Cloakmaster @ 21 Mar 2020, 10:50 hat geschrieben:
Tatsächlich mehren sich die Stimmen von Verfassungsrechtlern, welche sagen, daß genau das nicht der Fall ist. Man hätte dazu das Wahlrecht kurzfristig ändern müssen und - können, wobei auch das verfassungsrechtlich bedenklich wäre, weil damit das Prinzip der "öffentlichen Wahl" ausgehebelt wird.
Korrektur: Die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) ist eine bayerische Landes-Rechtsverordnung aufgrund des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG). Dass das GLKrWO steht in der Normenhierarchie sowohl unter dem GLKrWG als auch unter dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Rein formell sind sowohl GLKrWG als auch das IfSG Gesetze - allerdings ist das Infektionsschutzgesetz ein Bundesgesetz, die Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ein Landesgesetz. Hier greift wahrscheinlich somit Art. 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht). Hast du vielleicht eine Quelle zu den Verfassungsrechtlern?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

bestia_negra @ 20 Mar 2020, 21:11 hat geschrieben: Erfreulich: Die AfD spielt so gut wie keine Rolle. Ist in einigen Bezirken gar nicht angetreten und in den anderen meist im Bereich 2,x%....
Das war aber absehbar, liegt am Wahlrecht und hat damit keine Aussagekraft.

Im Stadtbezirk 16 zum Beispiel hatte die AfD im Bezirksausschuss nur 3 Kandidaten auf der Liste, und konnte damit pro Wähler maximal 9 von 45 Stimmen erhalten. Bei einem Anteil von 1,3% der AfD bedeutet das dass 6,5% der Wähler Stimmen an die AfD gegeben haben.
(Anmerkung: Die Zahl geht davon aus dass alle anderen Wähler alle 45 Stimmen ausgenutzt haben, was vermutlich nicht der Fall gewesen ist, und dass jeder Wähler der der AfD Stimmen gegeben hat der AfD auch die volle Stimmenzahl gegeben hat - also wird die tatsächliche Zahl der Wähler die der AfD Stimmen gegeben haben von der 6,5% abweichen. Angesichts des komplexen Wahlrechts kann man hier nur grobe Vermutungen anstellen.)

Aussagekräftiger sind hier die Zahlen aus dem Stadtrat, wo die AfD im Bezirk 16 dann 5,4% der Stimmen erhalten hat, was bedeutet dass vermutlich noch deutlich mehr Leute zumindest einen Teil der Stimmen der AfD gegeben haben.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Cloakmaster @ 21 Mar 2020, 10:50 hat geschrieben:
Caesarion @ 21 Mar 2020, 04:51 hat geschrieben:
Hier sticht wahrscheinlich das Infektionschutzgesetz die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
Tatsächlich mehren sich die Stimmen von Verfassungsrechtlern, welche sagen, daß genau das nicht der Fall ist. Man hätte dazu das Wahlrecht kurzfristig ändern müssen und - können, wobei auch das verfassungsrechtlich bedenklich wäre, weil damit das Prinzip der "öffentlichen Wahl" ausgehebelt wird.
Es besteht ja durchaus die Möglichkeit Wählen zu gehen. Man kann im KVR seine Unterlagen abholen, sollten diese nicht per Brief kommen oder aus anderen Gründen nicht vorhanden sein und dort wird wohl auch ein kleines Wahllokal eingerichtet werden, um sein Kreuz zu machen und den Wahlzettel direkt dort einzuwerfen.

Insofern bleibt eine öffentliche Wahl möglich.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Hot Doc @ 21 Mar 2020, 17:04 hat geschrieben: Es besteht ja durchaus die Möglichkeit Wählen zu gehen. Man kann im KVR seine Unterlagen abholen, sollten diese nicht per Brief kommen oder aus anderen Gründen nicht vorhanden sein und dort wird wohl auch ein kleines Wahllokal eingerichtet werden, um sein Kreuz zu machen und den Wahlzettel direkt dort einzuwerfen.

Insofern bleibt eine öffentliche Wahl möglich.
Wo steht das?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Hot Doc @ 21 Mar 2020, 18:04 hat geschrieben: Es besteht ja durchaus die Möglichkeit Wählen zu gehen. Man kann im KVR seine Unterlagen abholen, sollten diese nicht per Brief kommen oder aus anderen Gründen nicht vorhanden sein und dort wird wohl auch ein kleines Wahllokal eingerichtet werden, um sein Kreuz zu machen und den Wahlzettel direkt dort einzuwerfen.

Insofern bleibt eine öffentliche Wahl möglich.
"Briefwahl im KVR" ist aber etwas anderes als eine öffentliche Wahl, da dort nicht durch jeden die komplette Wahlhandlung (von Stimmabgabe bis zur Auszählung) beobachtbar ist.

Trotzdem, in der momenatnen Situation muss man halt Prioritäten setzen....
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Cloakmaster »

@Caesarion: Das Prinzip der öffentlichen Wahl geht auf das GG zurück, welches damit über dem Bundes- Gesetz steht. Ändert man aber das (Landes-)Wahlrecht entsprechend, dann gäne es keinen Widerspruch zum Bundesgesetz.
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Beitrag von Hot Doc »

Boris Merath @ 21 Mar 2020, 18:14 hat geschrieben: "Briefwahl im KVR" ist aber etwas anderes als eine öffentliche Wahl, da dort nicht durch jeden die komplette Wahlhandlung (von Stimmabgabe bis zur Auszählung) beobachtbar ist.

Trotzdem, in der momenatnen Situation muss man halt Prioritäten setzen....
Das ist eine Frage der Ausgestaltung.
Zunächst bekommst du dort - wie sonst in jedem Wahllokal - deinen Stimmzettel. Die Stimmabgabe ist per se geschützt in der Kabine. Ob dann der Stimmzettel in eine Urne geworfen wird oder in einen Briefkasten ist eher eine Definitionsfrage.

Die Auszählungen verlaufen wie immer, nur dass man sehr viele Räume im Messezentrum angemietet hat, damit man in Teams von 10 auszählen kann und somit eventuelle Infektionen sich nicht weit ausbreiten können.
Desinfektionsmittel und Handschuhe werden bereitgestellt.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Also wenn ich Söder richtig verstanden habe, soll die Stichwahl eine reine Briefwahl werden. Keine Wahllokale. Also auch nicht im KVR.
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Beitrag von Cloakmaster »

Lazarus @ 21 Mar 2020, 20:27 hat geschrieben: Also wenn ich Söder richtig verstanden habe, soll die Stichwahl eine reine Briefwahl werden. Keine Wahllokale. Also auch nicht im KVR.
Ist ja auch kein Wahllokal im KVR. Lediglcih eine Ausgbestelle zur Briefwahl, nebst Schreibtisch mit Sichtschutz sowie Briefkasten zum Einwurf fertig ausgefüllter Briefwahlunterlagen. Niht anders, als bei jeder anderen "Vorab-Briefwahl".

Ist aber eben auch noch keine "öffentliche Wahl", denn zu dieser gehört, daß die Öffentlichkeit, also jedermann, die Wahlurne jederzeit im Blick behalten kann und darf - vom Einwurf des ersten Wahlzettels bis zur Auszählung der letzten Stimme.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Ich glaube nicht, das es diesmal so einen Schreibtisch geben wird. Aus Hygieneschutzgründen....
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Beitrag von Cloakmaster »

Lazarus @ 21 Mar 2020, 20:44 hat geschrieben: Ich glaube nicht, das es diesmal so einen Schreibtisch geben wird. Aus Hygieneschutzgründen....
Na gut, dann raus gehen, ausfüllen, wiederkommen, einwerfen...

Wobei Tisch, Stuhl und Sichtschutz doch eher ungefährlich sein sollten. Stift soll man ja eh den eigenen mitbringen.
Valentin
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Beitrag von Valentin »

Hot Doc @ 21 Mar 2020, 18:50 hat geschrieben:...
Die Auszählungen verlaufen wie immer, nur dass man sehr viele Räume im Messezentrum angemietet hat, damit man in Teams von 10 auszählen kann und somit eventuelle Infektionen sich nicht weit ausbreiten können.
Desinfektionsmittel und Handschuhe werden bereitgestellt.
Die Auszählung soll jetzt auf all 16 Messehallen verteilt erfolgen. Da ist hoffentlich ausreichend Platz für alle.

Wie aber halten die 10er Teams Abstand? Hier wären doch (einfache) Masken weit wichtiger als Handschuhe für den Infektionsschutz..
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Valentin @ 21 Mar 2020, 22:25 hat geschrieben: Die Auszählung soll jetzt auf all 16 Messehallen verteilt erfolgen. Da ist hoffentlich ausreichend Platz für alle.
Woher hast Du das? Nach meinen Informationen wird weitgehend pro Wahlvorstand ein eigener Raum vorgesehen, in einigen Fällen mit großem Abstand zwischen den Wahlvorständen auch mehr als einer. In den Messehallen der Münchner Messe wird wohl gar nicht ausgezählt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Zählen? Ich hab noch nichtmal die Unterlagen bekommen (Maxvorstadt).
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Jean
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Beitrag von Jean »

Boris Merath @ 21 Mar 2020, 21:29 hat geschrieben: Woher hast Du das? Nach meinen Informationen wird weitgehend pro Wahlvorstand ein eigener Raum vorgesehen, in einigen Fällen mit großem Abstand zwischen den Wahlvorständen auch mehr als einer. In den Messehallen der Münchner Messe wird wohl gar nicht ausgezählt.
Bei der ersten Runde wurde in den Messehallen in 10 statt 8 Hallen gezählt. Die Info hab ich von einem der Zähler.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Jean @ 21 Mar 2020, 22:36 hat geschrieben: Bei der ersten Runde wurde in den Messehallen in 10 statt 8 Hallen gezählt. Die Info hab ich von einem der Zähler.
Sie ist aber falsch.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Pasinger »

Jean @ 21 Mar 2020, 21:36 hat geschrieben:Bei der ersten Runde wurde in den Messehallen in 10 statt 8 Hallen gezählt. Die Info hab ich von einem der Zähler.
Völliger Nonsens.
Warte ab und Du wirst spätestens Sonntag feststellen, dass nicht mehr nur in der Messe ausgezählt wird. Da gibt es noch andere Stellen, um alles zu entzerren.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Pasinger @ 22 Mar 2020, 14:21 hat geschrieben: Völliger Nonsens.
Warte ab und Du wirst spätestens Sonntag feststellen, dass nicht mehr nur in der Messe ausgezählt wird. Da gibt es noch andere Stellen, um alles zu entzerren.
Diesmal braucht man aber eher weniger Platz, weil man nur ein Drittel der Stimmzettel hat. :ph34r:
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Beitrag von VossBär »

Lazarus @ 21 Mar 2020, 20:27 hat geschrieben: Also wenn ich Söder richtig verstanden habe, soll die Stichwahl eine reine Briefwahl werden. Keine Wahllokale. Also auch nicht im KVR.
Im Umland (Gde. Hohenbrunn) habe ich die Unterlagen schon bekommen. Die wurden ausgefahren, ging also nicht über die Post.
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Jean
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Beitrag von Jean »

VossBär @ 22 Mar 2020, 14:45 hat geschrieben: Im Umland (Gde. Hohenbrunn) habe ich die Unterlagen schon bekommen. Die wurden ausgefahren, ging also nicht über die Post.
Spezielle Zeiten verlangen kreative Lösungen.
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Beitrag von NatchO »

Wir haben die Stichwahlunterlagen mit der Post bekommen. (Bogenhausen)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Vier Beiträge entfernt.

Und nein, Pasing wird nicht benachteiligt, ich hab z.B. auch noch keine Briefwahlunterlagen.
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Beitrag von Caesarion »

Cloakmaster @ 21 Mar 2020, 18:17 hat geschrieben: @Caesarion: Das Prinzip der öffentlichen Wahl geht auf das GG zurück, welches damit über dem Bundes- Gesetz steht. Ändert man aber das (Landes-)Wahlrecht entsprechend, dann gäne es keinen Widerspruch zum Bundesgesetz.
Das Prinzip der öffentlichen Wahl ist im Grundgesetz zwar vorgeschrieben (für die Gemeinden in Art. 28 I GG), jedoch ist die Konkretisierung dieser Einrichtungsgarantien Sache des Landesgesetzgebers (Art. 70 I GG). Zudem konkurriert Art. 28 I GG mit Art. 2 II GG, die den Gesetzgeber auch zum Handeln für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit verpflichtet. Auch muss man beachten, dass Art. 28 I die Allgemeinheit auf der selben Stufe vorschreibt wie das Wahlgeheimnis. Das BVerfG hat mehrmals die Verfassungskonformität der Briefwahl bestätigt, der Gesetzgeber kann in Abwägung der Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit bei der Briefwahl Vorrang gegenüber dem Wahlgeheimnis einräumen.

In dieser Rechtslage hatte glaube ich die Staatsregierung definitiv die Befugnis, die Briefwahl von Amts wegen anzuordnen.
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